Sprayer von ZürichVor vierzig Jahren musste Naegeli ins Gefängnis
Szenen einer Verhaftung: Künstler wie Joseph Beuys protestierten, als am 24. April 1984 Harald Naegeli der Polizei übergeben wurde.
Am 24. April 1984 stellte sich Künstler Harald Naegeli im baslerischen Riehen den Schweizer Behörden. Daran erinnerte am Mittwoch die «Wolkenpost», mit welcher er sich zuweilen zu Worte meldet.
Er war drei Jahre zuvor in Zürich wegen Sachbeschädigung von einem Zürcher Gericht zu einer Geldstrafe und neun Monaten Haft verurteilt worden. Er entzog sich der Haftstrafe durch die Flucht nach Deutschland. Aufgrund eines internationalen Haftbefehls stellte er sich den Behörden.
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Naegeli hatte Ende der 1970er-Jahre in Zürich begonnen, illegale Wandzeichnungen im öffentlichen Raum anzubringen. Erst anonym, bis er 1979 von einem Polizisten in flagranti erwischt wurde.
Seine oft listig auf die Umgebung reagierenden Strichfiguren sorgten international für Aufsehen. So kam es, dass prominente Künstler wie Joseph Beuys an einer Protestaktion teilnahmen, als er verhaftet wurde. Beuys forderte die Behörden auf, Naegeli umgehend wieder freizulassen. Ihn mit Gefängnis zu bestrafen, sei «kriminell», sagte der Künstler.
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Der Protest nützte nichts. Naegeli wurde ins Bezirksgefängnis Winterthur überführt und verbüsste seine Haft in der Luzerner Haftanstalt Wauwilermoos. Nach sechs Monaten kam er frei. Und sprayte weiter.
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