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Der Schiffszuschlag gehört über Bord

Wer mit der Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft fährt, soll künftig einen Zuschlag zahlen. Pro Tag kostet das Zusatzbillett 5 Franken. Das hat der Regierungsrat auf Empfehlung des Verkehrsrats des Kantons Zürich im Sommer entschieden. Er erhofft sich 1,5 Millionen Franken Mehreinnahmen. Diese 1,5 Millionen sind Teil des vom Regierungsrat geschnürten Pakets namens «Leistungsüberprüfung 17». Es soll die Lage der Kantonsfinanzen mit Einsparungen und Mehreinnahmen um 1,8 Milliarden verbessern.

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Der Seezuschlag macht also 0,8 Promille aus, das ist der 1250ste Teil des Pakets. Man könnte diesen Minibeitrag unter dem Titel «Auch Kleinvieh macht Mist» abbuchen. Bloss überwiegt in diesem Fall der Mist. Kein Wunder, setzt sich der Regierungsrat wegen eines so geringen Mehrertrags breiter Kritik aus. Seit Monaten wird über diese 5 Franken Zuschlag aufs normale Ticket im Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) diskutiert. Freude hat daran niemand.

Bestenfalls wird er unter Zähneknirschen geschluckt, weil einige Gründe für eine Verteuerung der Fahrten mit der Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) sprechen. Die ZSG weist im Vergleich mit anderen Verkehrsbetrieben im ZVV einen unterdurchschnittlichen Kostendeckungsrad auf. Selbst mit dem Zuschlag sei die ZSG nicht teurer als die Schiffsgesellschaften auf anderen Schweizer Seen, obschon sie auch hier mehr als nur eine Transportdienstleistung darstelle, sagt der Regierungsrat. Die ZSG biete einen touristischen Mehrwert und bereichere die Freizeit.

Das gilt natürlich nicht für die Pendler, die täglich zwischen Thalwil und Küsnacht/Erlenbach sowie Wädenswil-Stäfa/Männedorf auf dem Weg zu Arbeit und Schule die Ufer wechseln. Um diese Kundschaft nicht zu brüskieren, hat der Regierungsrat günstige Zuschlagsabos geschaffen. Sie mildern den Aufpreis auf unter einen Franken. Ansonsten würden die zehnminütige Querfahrt schlagartig 8 statt 3 Franken kosten. Aber das tröstet nur die rund 250 Personen, die der ZVV als regelmässige Berufspendler mit dem Schiff erhoben hat. Wer nur gelegentlich über den See will, zahlt in Zukunft mehr als das Doppelte.

Das rechtfertigt der Regierungsrat so: Die Querschiffkurse sind die schnellste Verbindung, die Fahrt auf dem Land dauert länger und ist wegen der zusätzlich benötigten Zonen erst noch teurer. Das ist zynisch und Unsinn, weil diese Argumentation das System des ZVV mit möglichst direkten Verbindungen ad absurdum führt. Genauso gut könnte man einen Zuschlag für S-Bahnen einführen, die – wie die S7 ab Meilen – ohne Halt nach Zürich fahren. So geht das nicht!

Es gibt weitere Gründe, die gegen den Schiffszuschlag sprechen. Zuvorderst: Der Regierungsrat verletzt mit dem Aufpreis das ZVV-Erfolgsprinzip «Ein Billett für alles». Innerhalb der bezahlten Zonen kann man die Verkehrsmittel frei wählen. Der populäre Spruch «Ich bin auch ein Schiff» müsste mit dem Zuschlag von Bussen, Trams und S-Bahnen gekratzt werden. Geht nicht! Inhaber von Generalabonnement und Swiss-Pass werden vor den Kopf gestossen, wenn es Ausnahmen im all inclusive-Angebot des öffentlichen Verkehrs gibt. Als ob man trotz Tageskarte im Skigebiet für den Lift zur steilen Piste extra zahlen müsste. Geht nicht!

Der Zuschlag verärgert die Nachbarkantone. Selbst wer nur im Obersee oder zwischen Rapperswil-Jona und der Insel Ufenau ein ZSG-Schiff benützt, soll 5 Franken zahlen. Schwyzer und St. Galler stopfen also Zürcher Finanzlöcher, obwohl sie gar nie Zürcher Gewässer befahren. Geht nicht!

Ende Oktober wird im Kantonsrat über das dringliche Postulat «Seezonen anstatt Schiffszuschlag» debattiert. Zwar sind neue Tarifzonen auf dem See eine untaugliche Alternative. Aber die Debatte könnte helfen den Regierungsrat zu überzeugen, dass der Schiffszuschlag der falsche Weg ist, um die Kantonsfinanzen zu sanieren. Er könnte dann den Entscheid, wie der Kostendeckungsgrad der ZSG-Flotte verbessert werden kann, um ein Jahr vertagen. Alternativen bieten sich immer an. Man muss nur Zeit zum Nachdenken haben, zum Beispiel über einen Zuschlag auf Rundfahrten oder auf Fahrten mit dem Dampfschiff. Das sind tatsächlich touristische Angebote, die Ausnahmen im ZVV rechtfertigten und verstanden würden. Das gilt für den Schiffszuschlag nicht. Der ist nur Mist von Kleinvieh. Und dieser stinkt zum Himmel.

Darum: Über Bord damit.