AboAus dem ObergerichtDer angebliche Täter ist das Opfer einer Verwechslung
Hat der Mann eine Sexarbeiterin nach erfolgter Dienstleistung bewusstlos geschlagen und ihr die 200 Franken wieder abgenommen? Das Gericht hatte unüberwindbare Zweifel.
Der Sachverhalt ist schnell erzählt. An seinem 29. Geburtstag hatte sich der Marokkaner in der Dienerstrasse im Stadtkreis 4 mit einer 32-jährigen Frau auf eine Stunde Sex für 200 Franken geeinigt. Als sie ihn nach einer Weile darauf aufmerksam machte, er habe nur noch 15 Minuten Zeit, wurde der Mann gemäss Anklage «plötzlich aggressiv» und verlangte sein Geld zurück. Nach einem Faustschlag ins Gesicht fiel die Frau mit dem Kopf auf die Bettkante und verlor das Bewusstsein. Der Mann nahm das Geld und verliess den Raum.