Assange wird nicht ausgeliefertDepressiv, verzweifelt, suizidgefährdet
Ein britisches Gericht blockiert die Überstellung des Wikileaks-Mitbegründers Julian Assange an Washington – aus rein humanitären Gründen. Auf seine Freilassung muss Assange aber weiter warten.
Der Wikileaks-Mitbegründer Julian Assange darf von der britischen Regierung nicht an die USA ausgeliefert werden. Mit diesem Urteil hat jetzt ein britisches Gericht die bereits vom früheren Innenminister Sajid Javid gebilligte Auslieferung Assanges gestoppt. Die US-Administration wollte den 49-jährigen Australier wegen Spionage vor Gericht stellen. Sie beschuldigte Assange, sich in den Jahren 2010 und 2011 Hunderttausende Geheimdienstinformationen verschafft und sie über Wikileaks verbreitet zu haben. Das zuständige Gericht in London unter Richterin Vanessa Baraitser hatte keine grundsätzlichen Einwände gegen eine Anklage gegen Assange in den Vereinigten Staaten. Die Richterin befand aber, dessen Gesundheitszustand erlaube die Auslieferung nicht.
In den USA droht ihm Isolationshaft
«Der generelle Eindruck ist der eines von Depressionen geplagten und manchmal verzweifelten Menschen», sagte sie. Und ein Verfahren, wie es Assange in den USA erwarte, mit Isolationshaft in einem Supermax-Gefängnis, würde ihn ihrer Überzeugung nach nicht davon abhalten, sich das Leben zu nehmen. Aus diesem Grund habe sie gegen eine Auslieferung entschieden, sagte sie. Die US-Administration will nun Einspruch gegen das Urteil einlegen. Damit könnte sich das Ringen um Assange noch monatelang hinziehen. Eine Entscheidung darüber, ob er weiter in Haft bleiben muss, soll am Mittwoch getroffen werden.
Der Wikileaks-Mann und seine Anwälte hatten das Auslieferungsbegehren stets als «politischen Prozess» verurteilt. Sie fanden, Washington wolle «einen Präzedenzfall schaffen für eine Kriminalisierung von Aktivitäten, die für alle Aufklärungsarbeit von Journalisten von entscheidender Bedeutung sind». Auch eine Sprecherin des Europarats warnte während des Prozesses vor einer «Abschreckungswirkung in Sachen Medienfreiheit». Demonstranten zogen mit Bannern mit der Aufschrift «Journalismus ist kein Verbrechen» vor das Gericht.
Die amerikanischen Anklagebehörden beharrten unterdessen darauf, dass Assange «eine riesige Menge an Geheimdokumenten» heruntergeladen und veröffentlicht habe. Angeblich ging es um 90’000 Berichte über den Krieg in Afghanistan, 400’000 über den Irak, 800’000 über Guantánamo-Gefangene sowie um zahlreiche Videos und vertrauliche Depeschen von US-Diplomaten überall in der Welt. Assange habe zusammen mit der US-Militäranalytikerin Chelsea Manning streng geheime Datenbanken des Pentagon «geknackt» und mit der Veröffentlichung das Leben vieler Informanten gefährdet. Aus diesem Grund müsse er wegen Spionage vor Gericht gestellt werden.
Einem Haftbefehl hatte sich Assange 2012 durch Flucht in die ecuadorianische Botschaft in London entzogen.
Assange selbst dementierte stets, dass er Manning geholfen und irgendwelche Informanten in Gefahr gebracht habe. Er bestand darauf, er und andere hätten im öffentlichen Interesse gehandelt und unter anderem auch Kriegsverbrechen ans Tageslicht befördert, von denen vorher niemand wusste. Tatsächlich waren die USA mit ihrer Auslieferungsforderung erst im Frühjahr 2019 gekommen. Ursprünglich suchte allein die schwedische Justiz Assanges habhaft zu werden.
Bei deren Auslieferungsbegehren ging es um Beschuldigungen wegen angeblicher sexueller Vergehen und um eine Vergewaltigungsklage in Stockholm. Einem entsprechenden Haftbefehl hatte sich Assange 2012 durch Flucht in die ecuadorianische Botschaft in London entzogen. Dort verbarrikadierte er sich bis zum April 2019 – dem Zeitpunkt, an dem die Regierung Ecuadors ihn aus dem Gebäude verbannte und ihn an die britische Polizei übergab.
Seither befand er sich in Haft in London. Weil er sich der britischen Justiz im Zusammenhang mit den schwedischen Beschuldigungen entzogen hatte, wurde er im Mai 2019 zu 50 Wochen Gefängnis verurteilt. Ein halbes Jahr nach diesem Urteil verjährte der schwedische Fall allerdings nach schwedischem Recht.
Angst vor Ansteckung
Nach Absitzen seiner britischen Strafe wäre Assange darum eigentlich letztes Jahr freigekommen. Kurz nach seiner Verhaftung jedoch präsentierten die USA ihr eigenes, bis dahin geheim gehaltenes Auslieferungsbegehren, das sich auf die Wikileaks-Enthüllungen bezog. Somit blieb Assange hinter Gittern und musste auf den Ausgang des neuen Verfahrens warten. Er sass im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh ein.
In der Folge der Pandemie befand er sich, aus Angst vor Ansteckung, in einer Einzelzelle. Mehrfach wurden Klagen laut, seine physische und psychische Gesundheit sei schwer angegriffen. Von «psychischer Folter» sprachen einzelne Besucher bei ihm.
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