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Hilfe für ältere Arbeitslose
Das müssen Sie über die neue Rente wissen

Ausgesteuerten über 60 Jahren soll der Gang zum Sozialamt erspart bleiben.
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Ausgesteuerte über 60 Jahre sollen nicht mehr aufs Sozialamt gehen müssen. Das Parlament hat heute in der Schlussabstimmung die Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose angenommen. Im Lauf der langen Beratung haben National- und Ständerat die ursprünglichen Pläne des Bundesrats aber deutlich eingeschränkt. Es geht nur noch darum, die Existenz zu sichern, nicht mehr den Lebensstandard. Die geschätzten Kosten der neuen Renten sinken dadurch von 230 auf 150 Millionen Franken pro Jahr.

Noch offen ist, ob die SVP das Referendum ergreift. Verzichtet sie darauf, wird der Bundesrat im Herbst entscheiden, wann die Überbrückungsrente eingeführt wird. Das müssen Sie wissen:

Wer erhält die Überbrückungsrente?

Personen, die nach dem 60. Geburtstag ausgesteuert werden. Das heisst, sie haben mit 58 Jahren oder später ihre Arbeit verloren und sich seither erfolglos um eine Stelle bemüht. Sie erhalten diese Leistung aber nur, wenn sie mindestens 20 Jahre lang AHV-Beiträge bezahlt haben, davon mindestens fünf Jahre nach dem 50. Altersjahr. Zudem müssen sie während der ganzen Zeit einen Lohn erzielt haben, der sich mindestens auf 75 Prozent der AHV-Höchstrente beläuft. Auch Erziehungs- und Betreuungsgutschriften werden angerechnet.

Erhält man diese Leistung auch, wenn man zwar 60 Jahre alt ist, aber schon vor 58 Jahren die Stelle verloren hat?

Nein. Das Parlament hat einen entsprechenden Antrag abgelehnt, um Kosten zu sparen. Wer mit 57 Jahren die Stelle verloren hat und mit 59 Jahren ausgesteuert wurde, der muss wie heute Sozialhilfe beziehen – das heisst, diese Person muss ihr Erspartes fast aufbrauchen und erhält weniger Geld als bei der Überbrückungsleistung.

Wie lange erhält man eine Überbrückungsrente?

In der Regel bis zur Pensionierung, das heisst Männer bis 65, Frauen bis 64 Jahre. Ist aber absehbar, dass ein Bezüger im Alter auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein wird, dann muss er sich frühpensionieren lassen und Ergänzungsleistungen beziehen – Männer im Alter von 63 Jahren, Frauen mit 62 Jahren.

Wie hoch ist die Überbrückungsrente?

Einzelpersonen erhalten höchstens 3650 Franken, Paare oder Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern 5470 Franken. Das Parlament hat die Leistung bei diesem Betrag plafoniert. Er beläuft sich auf das 2,25-Fache dessen, was ein Bezüger von Ergänzungsleistung nur für den Lebensbedarf erhält (1620 Franken). Bezüger einer Überbrückungsrente müssen damit aber auch Miete, Sozialversicherungsbeiträge, Krankenkassenprämie sowie Arzt- und Zahnarztkosten bezahlen.

Etliche werden eine tiefere Altersrente erhalten, als wenn sie bis zur Pensionierung hätten arbeiten können.

Erhält man die Rente auch, wenn man etwas Geld gespart hat oder Wohneigentum besitzt?

Die Rente erhalten nur Personen, die weniger als 50'000 Franken (Einzelpersonen) respektive 100’000 Franken (Paare) besitzen. Wer mehr Geld hat, der muss erst vom Ersparten leben. Wer in einer eigenen Wohnung wohnt, dem wird deren Wert nicht an das Vermögen angerechnet.

Sinkt die Altersrente, wenn man eine Überbrückungsleistung bezieht?

Etliche werden eine tiefere Altersrente erhalten, als wenn sie bis zur Pensionierung hätten arbeiten können. Der Grund: Wie beim Vermögen dürfen auch Guthaben bei der Pensionskasse eine bestimmte Summe nicht übersteigen – wie viel, bestimmt der Bundesrat. Der überschüssige Teil wird dem Vermögen angerechnet.

Was können Bezüger einer Überbrückungsleistung tun, damit ihre Altersrente nicht sinkt?

Nicht viel. Sie erhalten nur so viel Geld, dass sie noch den Mindestbeitrag für die AHV zahlen können, sowie die Risiko- und Verwaltungskostenbeiträge für die Pensionskasse. Das ist die Voraussetzung dafür, dass sie sich weiterhin bei ihrer bisherigen Kasse versichern können. Anders als bei der Vorlage des Bundesrats sieht die Überbrückungsleistung nun keine weiteren Beiträge in der beruflichen Vorsorge mehr vor.

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