Weg aus dem ShutdownDas ist ab heute wieder erlaubt
Läden, Museen und Sportplätze sind jetzt wieder offen. Ab 22. März – vielleicht! – die Restaurantterrassen. Die Details zum ersten Schritt aus dem Shutdown.
Wie steigen wir aus dem Lockdown aus?
Ab dem heutigen 1. März sind Aktivitäten mit geringem Ansteckungsrisiko wieder möglich, später sukzessive riskantere Aktivitäten. Ein zweiter Öffnungsschritt ist am 1. April vorgesehen – dem Gründonnerstag vor dem langen Osterwochenende.
Ein besonderes Augenmerk schenkt der Bundesrat den Jugendlichen: Weil sie besonders stark unter dem Lockdown leiden, sollen sie mehrere Zückerchen erhalten.
Was umfasst der erste Öffnungsschritt?
Per 1. März sollen folgende Einrichtungen wieder öffnen:
Alle Läden.
Zoos, botanische Gärten, Erlebnisparks und andere Einrichtungen unter freiem Himmel.
Sporteinrichtungen im Aussenbereich (Kunsteisbahnen, Tennisplätze, Kletterparks etc.).
Museen, Archive und Lesesäle von Bibliotheken. Eigentliche Kulturveranstaltungen, auch im Aussenbereich, bleiben verboten.
In all diesen Einrichtungen gelten weiterhin Maskenpflicht und Hygiene-Einschränkungen.
Was ist mit den Beizen?
Für sie gilt der Shutdown weiter. Sie können – nach dem Plan des Bundesrats – frühestens am 22. März mit einer teilweisen Öffnung rechnen und selbst dann voraussichtlich erst im Aussenbereich mit strengen Einschränkungen (nur sitzende Konsumation, Vierertische und Ähnliches).
Darf man wieder Party machen?
Am 1. März sind wieder spontane Ansammlungen und private Veranstaltungen im Freien mit bis zu 15 Personen erlaubt (bisher: 5 Personen). In Innenräumen dürfen sich weiterhin nur 5 Personen treffen.
Wie sieht das neue Regime für die Läden aus?
Um das Ansteckungsrisiko tief zu halten, gelten strenge Kapazitätsbeschränkungen – sowohl für einzelne Läden als auch für ganze Einkaufszentren.
Welche Zückerchen gibt es für die Jungen?
Bereits heute gelten im Sport- und Kulturbereich für Jugendliche bis 16 Jahre gewisse Ausnahmen. Jetzt wird die Alterslimite angehoben. Das heisst: Auch 18-Jährige dürfen wieder Sportwettkämpfe betreiben, aber ohne Publikum. Ebenfalls erlaubt werden für diese Altersgruppe Musik in Bands, Orchestern und Chören – und sogar Konzerte, sofern im Publikum nur unter 18-Jährige sitzen. Auch Angebote der offenen Jugendarbeit dürfen die Tore wieder öffnen.
Wie lautet die gute Nachricht für die Kinderkrippen?
Die Kinder dürfen wieder singen. Dasselbe gilt auch in Kindergärten.
Und die erwachsenen Sportler?
Für sie gibt es keine Lockerungen. Im Breitensport bleiben sowohl Wettkämpfe als auch Veranstaltungen verboten.
Warum öffnet der Bundesrat gerade diese Sektoren – und nicht andere?
Laut Berset legte der Bundesrat seine Prioritäten nach mehreren Kriterien fest. Prioritär geöffnet werden Aktivitäten, die draussen stattfinden – sowie solche, bei denen Masken und Distanzregeln etwas bringen. Früher öffnen dürfen auch Orte, an denen sich vergleichsweise wenige Leute auf einmal und jeweils nur für kurze Zeit aufhalten.
Was umfasst der zweite Öffnungsschritt?
Dieser ist frühestens für den 22. März vorgesehen – aber nur, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Ins Auge fasst der Bundesrat dann folgende Lockerungen.
Restaurants sollen wieder öffnen, aber nur auf der Terrasse und mit strengen Hygieneregeln (nur Vierertische etc.).
Private Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 10 Personen (statt 5).
Kultur-, Sport- und Freizeitanlässe mit vielen Einschränkungen und maximal einem Drittel der totalen Zuschauerkapazität.
Sport und Kultur für Erwachsene in Innenräumen mit maximal 15 Personen pro Gruppe. Verboten bleiben Wettkämpfe, Aktivitäten mit Körperkontakt und Chorsingen.
Erleichterungen für Volkshochschulen und private Kurse (maximal 15 Personen).
Für die Läden sollen die Kapazitätsbeschränkungen gelockert werden.
Ist der zweite Öffnungsschritt definitiv?
Nein. Der Bundesrat will erst Ende März definitiv entscheiden und sich dann an folgenden Kriterien orientieren:
Die 14-Tage-Inzidenz (Infektionen pro 100’000 Einwohner in den letzten zwei Wochen) darf Ende März nicht höher sein als heute (aktueller Wert: 196).
Die Positivitätsrate soll unter 5 Prozent sein (aktuell: 4,8 Prozent).
Die verfügbaren Intensivbetten in der ganzen Schweiz dürfen zu höchstens 25 Prozent mit Covid-Patienten belegt sein (aktuell: 22 Prozent).
Die durchschnittliche Reproduktionszahl über die vorhergehenden 7 Tage muss kleiner als 1 sein (aktuell: 0,88)
Das heisst: Die Schweiz erfüllt derzeit die Bedingungen, die der Bundesrat für den zweiten Öffnungsschritt setzt, nur knapp. Falls die Corona-Zahlen bis Mitte März wieder steigen, wären die Bedingungen nicht mehr erfüllt. Der Bundesrat kettet sich aber nicht auf Gedeih und Verderb an diese Kriterien. Vielmehr will er flexibel bleiben und seinen zweiten Öffnungsschritt von einer Kombination dieser Werte abhängig machen.
Was passiert, wenn die Zahlen wieder steigen?
Berset beantwortete diese Frage schwammig. Man müsse flexibel bleiben, die Entwicklung der Pandemie sei schwierig vorauszusagen. Das heisst: Ob der zweite Öffnungsschritt am 1. April tatsächlich kommt, ob er vielleicht abgeblasen oder sogar ausgeweitet wird: All das wird von der Entwicklung der Fallzahlen abhängen – und vom politischen Druck, dem der Bundesrat bis dahin ausgesetzt sein wird.
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