Todesfall in JonaCovid-19-Erkrankter stirbt in Isolation – Hausarzt entlastet
Ende März starb ein 59-jähriger Mann in seiner Wohnung in Jona an den Folgen von Covid-19. Eine Untersuchung kommt nun zum Schluss, dass dem Hausarzt – der den Mann positiv getestet hatte – kein Vorwurf gemacht werden kann.
Der Fall liegt bereits einige Wochen zurück: Wie die Kantonspolizei St. Gallen mitteilt, fanden Polizisten den 59 Jahre alten Mann aus Sri Lanka am 25. März tot in dessen Wohnung in Jona. Er hatte sich dort in Selbstisolation befunden. Zuvor war er von seinem Hausarzt positiv auf das Coronavirus getestet worden.
Bei der durch die Polizei und den Amtsarzt durchgeführten Inspektion konnten keine Hinweise auf eine Dritteinwirkung festgestellt werden. Der Leichnam wurde auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen aber trotzdem noch am gleichen Tag ins Institut für Rechtsmedizin am Kantonsspital St. Gallen überführt. Dort sollte die genaue Todesursache bestimmt werden.
Untersuchung entlastet den Hausarzt
Wie die Polizei mitteilt, ergab die Obduktion, dass der Todeseintritt auf ein Atemversagen bei akuter Lungenschädigung infolge einer Infektion mit dem Coronavirus zurückzuführen ist.
Wegen der aussergewöhnlichen Umstände kam es zu einer Strafuntersuchung. Das Resultat dieser Untersuchung liegt nun vor: Eine Sorgfaltspflichtverletzung von Drittpersonen liegt demnach nicht vor. Namentlich könne dem Hausarzt kein Vorwurf gemacht werden.
Die Begründung: Gemäss den Merkblättern des Bundesamts für Gesundheit sei auch für Risikopatienten bei einem positiven Testresultat betreffend das Coronavirus nicht zwingend eine Hospitalisierung anzuordnen, sondern grundsätzlich die Selbstisolation. Bedeutsam sei im Fall des 59-jährigen Sri Lankers zudem gewesen, dass der Verstorbene trotz seiner Erkrankung grundsätzlich mobil gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb in diesem Fall eine Einstellungsverfügung erlassen.
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