AboCodein als DrogeApotheker erhält Berufsverbot, weil er mit Hustensirup dealte
Ein Deutscher darf im Kanton Zürich keine Apotheke mehr führen. Das hat die Heilmittelkontrolle verfügt. Ein äusserst seltener Fall.
Das kommt sehr selten vor: Die Heilmittelkontrolle des Kantons Zürich, ein Amt der Gesundheitsdirektion, hat einem Apotheker die Berufsbewilligung entzogen. Mit Verfügung vom 27. Januar verbot die Behörde dem Mann, «fachlich eigenverantwortlich als Apotheker tätig zu sein». Dies geht aus einem kürzlich publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.