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CO₂-Gesetz ab 2025
Nationalrat verzichtet auf Fördergelder für Ladestationen von E-Autos

Ein Angestellter der Firma Energie 360° laedt ein Elektroauto an einer Ladestation in der Tiefgarage eines Buerogebaeudes, fotografiert am Dienstag, 9. August 2022 in Rotkreuz. (KEYSTONE/Christian Beutler)
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Das revidierte CO₂-Gesetz für die Jahre 2025 bis 2030 ist bereinigt. Der Nationalrat hat am Donnerstag auf Antrag der Einigungskonferenz beschlossen, auf Fördergelder für Ladestationen für E-Autos zu verzichten.

Bis zuletzt war umstritten, ob der Bund den Einbau von Basisinfrastruktur für E-Auto-Ladestationen in Mehrparteien-Häusern und Betrieben mit mehreren Arbeitsstellen unterstützen kann. Der Bundesrat hätte dies sechs Jahre lang mit jährlich bis zu 30 Millionen Franken aus der Mineralölsteuer tun wollen.

Der Nationalrat hätte dies unterstützt, hiess nun aber mit 162 zu 7 Stimmen bei 21 Enthaltungen aus der Grünen Fraktion den Antrag der Einigungskonferenz gut, auf das Fördergeld zu verzichten. Damit hat sich in dieser Frage und in vielen anderen Punkten des neuen Gesetzes der Ständerat durchgesetzt.

Das revidierte CO₂-Gesetz für 2025 bis 2030 ist damit bereit für die Schlussabstimmungen. Es soll 2025 in Kraft treten.

SDA