Nach Diebstählen verurteilt Patient stahl Handys in Oetwiler Psychiatrie
Ein Mann hat im Schlössli in Oetwil mehrere Mitpatienten bestohlen. Und in Stäfa versuchte ein anderer Handy-Liebhaber, die Polizei zu täuschen. Nun wurden beide bestraft.

Woran der 46-jährige Patient litt, der sich in der psychiatrischen Klinik Clienia Schlössli in Oetwil mehrere Monate lang einer Therapie unterzog, ist nicht bekannt. Neben professioneller Hilfe scheint der Schweizer dort aber auch Trost im Beklauen anderer Patientinnen und Patienten gefunden zu haben. Jedenfalls drang er mehrmals in fremde Zimmer ein.
Geld interessierte ihn dabei nicht – oder aber er fand schlicht keines. So hatte er es auf elektronische Geräte abgesehen. Bei einem Patienten liess er ein Handy im Wert von 700 Franken mitgehen. Aus dem Zimmer einer anderen Patientin stahl er ein Apple MacBook im Wert von 950 Franken. Ein noch teureres Modell für 2200 Franken fand er bei einer weiteren Person. In einem vierten Zimmer stiess er schliesslich auf zwei Mobiltelefone im Wert von 1400 Franken.
Doch all dies flog auf, der Langfinger wurde überführt. Kürzlich hat ihn nun die Staatsanwaltschaft See/Oberland wegen mehrfachen Diebstahls und mehrfachen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt. Da er sich schon früher im Kanton St. Gallen etwas zuschulden kommen liess, fällt die Strafe nicht mehr bedingt aus. Er muss sie also bezahlen.
Er wollte die Versicherung betrügen
Anders verhält es sich bei einem 53-Jährigen, der ebenfalls auf unredliche Art und Weise Geld mit einem Handy verdienen wollte. Der Schweizer hatte sich auf den Polizeiposten in Stäfa begeben und behauptet, sein nigelnagelneues Mobiltelefon sei ihm geklaut worden. Tatsächlich hatte er dieses aber einem Bekannten verkauft. Er wollte von seiner Versicherung Geld für ein neues Gerät ergaunern. Nur stellte er sich als so schlechter Lügner heraus, dass man ihn durchschaute.
Auch er hat deshalb kürzlich von der Staatsanwaltschaft See/Oberland einen Strafbefehl erhalten. Wegen Betrugs und Irreführung der Rechtspflege erhält er eine Busse von 400 Franken sowie eine bedingte Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 30 Franken. Die Geldstrafe muss er also nur dann bezahlen, wenn er sich während der vierjährigen Probezeit etwas Neues zuschulden kommen lässt. Es bleibt somit zu hoffen, dass sein derzeitiges Mobiltelefon qualitativ hochstehend ist und die nächsten paar Jahre hält – dann kommt er womöglich nicht erneut auf dumme Gedanken.
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