Rente für Alt-BundesräteBlocher verlangt rückwirkend 2,7 Millionen Franken Ruhegehalt
Zwölf Jahre lang hat er verzichtet, nun will er alles aufs Mal. Politiker reagieren erstaunt über die rückwirkende Forderung vom Alt-SVP-Bundesrat.
Christoph Blocher war von 2003 bis 2007 im Bundesrat. Exakt jene vier Jahre, die es braucht, um nach einer Abwahl oder einem Rücktritt (im Fall von Blocher ersteres) in den Genuss eines Ruhegehalts zu gelangen. Die Rente für Alt-Bundesräte beträgt die Hälfte eines ordentlichen Bundesratslohn – rund 220’000 Franken. Pro Jahr, bis ans Lebensende.
Verdient ein Alt-Bundesrat mehr als ein ordentliches Bundesratsgehalt, wird die Rente entsprechend gekürzt. In den zwölf Jahren seit seiner Abwahl hat Blocher, dessen Familie laut «Bilanz» zu den zehn reichsten der Schweiz gehört, auf das Ruhegehalt jeweils verzichtet. Bis vergangenen Monat. Da wurde Blocher bei der Bundeskanzlei vorstellig und verlangte, dass ihm sein gesamtes Ruhegehalt rückwirkend ausbezahlt wird. Insgesamt 2,77 Millionen Franken. (Lesen Sie auch unseren Kommentar: Was Blocher verlangt, ist unverschämt)
«Wenn ein Multimilliardär mitten in der Krise dieses Geld bezieht, das er ganz offensichtlich nicht benötigt, dann hinterlässt das einen schalen Nachgeschmack.»
Diese Woche hat der Bundesrat das entsprechende Geschäft gutgeheissen, wie Recherchen dieser Zeitung zeigen und wie die «Aargauer Zeitung» heute Nachmittag berichtete.
In der Politik stösst die Forderung von Blocher auf Unverständnis. «Wenn ein Multimilliardär mitten in der Krise dieses Geld bezieht, das er ganz offensichtlich nicht benötigt, dann hinterlässt das einen schalen Nachgeschmack. Es ist nur schwer nachzuvollziehen», sagt SP-Nationalrat Cédric Wermuth.
Und CVP-Präsident Gerhard Pfister sagt: «Es ist jedem selber überlassen, wie er die Differenzierung zwischen legal und legitim für sich formulieren will.» Ob die Rente aber wirklich rückwirkend bis 2008 ausbezahlt wird, ist noch unklar.
Das Ruhegehalt hat den Zweck, einem abtretenden Magistraten zu ermöglichen, seinen gewohnten Lebensstandard beizubehalten.
Das Geschäft geht als nächstes in die Finanzdelegation des Parlamentes. Diese muss unter anderem beurteilen, ob Blocher überhaupt Anspruch auf dieses Geld hat. Fakt ist, dass das Ruhegehalt den Zweck hat, einem abtretenden Magistraten zu ermöglichen, seinen gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Da Blocher in den Jahren 2008 bis 2019 das Ruhegehalt offensichtlich nicht benötigte, um seinen Lebensstandard beizubehalten, fragt sich, ob er dieses Geld nun rückwirkend geltend machen kann.
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