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Irreguläre Migration
Bundesrat heisst neue EU-Regeln bei Flügen aus Drittstaaten gut

Eine Boeing 777-346 (ER) der Japan Airlines startet vom JFK Airport in New York, aufgenommen am 24. August 2019.
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Mit einer neuen Verordnung will die EU die Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen erleichtern. Zudem möchte sie die irreguläre Einreise auf Flügen in den Schengen-Raum bekämpfen. Der Bundesrat nimmt die Regulierung im Rahmen der Schengen-Assoziierung an, wie er am Mittwoch mitteilte. Das Geschäft muss jedoch noch vom Parlament genehmigt werden und danach möglicherweise auch vom Volk.

Um die Anforderungen an die Erhebung und Übermittlung von Fluggastdaten zu vereinheitlichen, hat die EU die bestehende Richtlinie durch die neue Verordnung API «Grenze» (Advance Passenger Information) ersetzt. Die Harmonisierung soll die Richtigkeit und Vollständigkeit der erhobenen API-Daten verbessern. Das erleichtert die Identifikation der Flugpassagiere, die irregulär in den Schengen-Raum einreisen oder ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten.

Datenschutzbestimmungen werden angepasst

Bei den API-Daten handelt es sich um biografische Informationen über Fluggäste, die in den Reisedokumenten verzeichnet sind. Diese werden für alle Flüge aus Drittstaaten in die Schweiz von den Fluggesellschaften automatisch erhoben. Sie werden von den Fluggesellschaften beim Check-in erfasst und durch Informationen zu den Reiserouten ergänzt. Danach übermitteln sie diese an die zuständigen nationalen Grenzbehörden.

Im Rahmen der neuen Verordnung werden die Datenschutzbestimmungen angepasst, eine neue nationale Aufsichtsbehörde geschaffen und die Sanktionen gegenüber Luftverkehrsunternehmen verschärft, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

Einige Bestimmungen dieser Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands müssen im Schweizer Recht umgesetzt werden. Der Bundesrat lässt nun die notwendigen Gesetzesanpassungen erarbeiten. Spätestens im November 2026 soll die Vernehmlassung eröffnet werden.

Bis zur verbindlichen Übermittlung der API-Daten dauert es aber noch ein bisschen. Bis Ende 2028 wird die EU die technische Lösung für die Erhebung und Übermittlung der Daten entwickeln. Danach erhalten die Schengen-Mitgliedsstaaten sowie die Luftverkehrsunternehmen zwei Jahre Zeit, um die Lösung zu testen und sich auf das neue System einzustellen.