Bundesrat schliesst Freihandelsabkommen mit Indonesien
Die Zölle werden schrittweise über mehrere Jahre abgebaut. Nach der Umsetzung sollen 98 Prozent der Schweizer Exporte zollbefreit sein.
Die Schweiz und die übrigen Efta-Staaten haben mit Indonesien ein Freihandelsabkommen ausgehandelt. Der Bundesrat hat dieses am Mittwoch dem Parlament vorgelegt. Das Abkommen soll den Marktzugang und die Rechtssicherheit verbessern.
Die Zölle werden schrittweise über mehrere Jahre abgebaut. Mit dem Inkrafttreten werden 78 Prozent der Schweizer Exporte nach Indonesien zollbefreit. Nach der vollständigen Umsetzung sind es 98 Prozent, wie der Bundesrat in der Botschaft schreibt.
Neben dem Warenhandel enthält das Abkommen Bestimmungen zu technischen Handelshemmnissen, zu gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Massnahmen, zu Ursprungsregeln, zum Handel mit Dienstleistungen, zu Investitionen, zum Schutz des geistigen Eigentums, zur Streitschlichtung oder zu nachhaltiger Entwicklung.
Streitpunkt Palmöl
Im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens sind Transparenzbestimmungen sowie eine Entwicklungsklausel vorgesehen. Weil es sich um ein umfassendes Abkommen handelt, spricht der Bundesrat von einem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Dieses trägt den Titel Comprehensive Economic Partnership Agreement (CEPA).
Im Vorfeld hatten die geplanten Erleichterungen für indonesische Palmölimporte für Diskussionen gesorgt. Die Bauern befürchteten Konkurrenz für die eigenen Ölsaaten, Umweltorganisationen prangerten die Produktionsbedingungen an. Ein Importverbot lehnte das Parlament ab. Es beauftragte den Bundesrat jedoch, am Abkommen Bestimmungen zur Nachhaltigkeit vorzusehen. Ausserdem verlangte es den Schutz der einheimischen Ölsaatenproduktion. Allfällige Konzessionen beim Palmöl sollten ausgesetzt werden können, falls die Produktion in der Schweiz zurückgehen sollte.
Nach Angaben des Bundesrats ist es gelungen, diese Forderungen in den Verhandlungen durchzusetzen. Vorgesehen sind Kontingente für verschiedene Palmölprodukte, die zu reduzierten Sätzen verzollt werden. Die Kontingente werden über fünf Jahre schrittweise erhöht, der Import bleibt aber beschränkt. Ein kleines Kontingent von Öl in Flaschen für den Direktkonsum und Palmöl für die Verarbeitung in Exportgütern oder für technische Anwendungen wird zollbefreit.
Schutz für Schweizer Produzenten
Diese Konzessionen seien den Gegebenheiten der Schweizer Ölsaatenproduktion entsprechend ausgestaltet, schreibt der Bundesrat in der Botschaft. «Es werden von den Zollkonzessionen keine Effekte auf diesen Produktionszweig der Schweizer Landwirtschaft erwartet.»Der obligatorische Import in 22-Tonnen-Tanks von kontingentiertem Palmöl soll die Rückverfolgbarkeit gewährleisten. Das ermöglicht die Durchsetzung der Nachhaltigkeitsbestimmungen. Dabei spielten Importeure und Detailhändler eine wichtige Rolle, schreibt der Bundesrat. Neben spezifischen Bestimmungen zu Palmöl enthält das Abkommen auch Bestimmungen zu Umwelt und Arbeitsnormen.
Zur Überwachung der Anwendung des Abkommens und zu dessen Weiterentwicklung wird ein Gemischter Ausschuss eingesetzt. Für Streitigkeiten, die nicht durch Konsultationen lösbar sind, sieht das Abkommen ein bindendes Schiedsverfahren vor.
SDA/step
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