Geschlechtergleichheit in der SchweizBundesrat beschliesst nationale Strategie zur Gleichstellung
Die Landesregierung will die Lohngleichheit und die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit gezielt fördern. Seit 1981 ist die Gleichstellung der Geschlechter in der Bundesverfassung verankert.
Der Bundesrat hat erstmals in seiner Geschichte eine nationale Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter beschlossen. Die Lohngleichheit und die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit sollen gezielt gefördert und der Schutz von Frauen vor Gewalt verbessert werden.
Seit dem Jahr 1981 ist die Gleichstellung der Geschlechter in der Bundesverfassung verankert. Das entsprechende Gesetz gilt seit dem Jahr 1996. So steht unter Artikel 8: «Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.»
Der Bundesrat hat nun die nationale Strategie 2030 verabschiedet, um die Gleichstellung von Frau und Mann gezielt vollständig zu verwirklichen. Seit der Einführung des Frauenstimmrechts vor fünfzig Jahren habe die Schweiz in Sachen Gleichstellung viele Fortschritte gemacht, teilte der Bundesrat mit. Vollständig erreicht sei sie allerdings noch nicht.
Armutsrisiko soll reduziert werden
So will der Bundesrat die Lohndiskriminierung im öffentlichen und privaten Sektor beseitigen und eine ausgewogenere Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern erreichen.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll zudem mit Elternurlauben und familienfreundlichen Arbeitszeiten weiterentwickelt werden. Ziel des Bundesrats ist es zudem, das Armutsrisiko von Familien, insbesondere von alleinerziehenden Müttern und Vätern, zu reduzieren.
Der Bundesrat hat sich ausserdem zum Ziel gesetzt, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu reduzieren und die persönliche Sicherheit der Frauen zu verbessern. Massnahmen zum Opferschutz sollen verstärkt werden. So sollen etwa Projekte zur Gewaltprävention gefördert und die statistische Datenerhebung über Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt weiterentwickelt werden.
Bis Ende Jahr sollen die dringendsten Massnahmen konkretisiert und bis 2023 verabschiedet oder umgesetzt werden. Ende 2025 soll eine erste Bilanz zur Strategie gezogen werden.
SDA/step
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