Bundesgericht schmettert Beschwerde von Küsnachter Kantonsrat ab
Jetzt ist auch juristisch der Weg frei für das in Uetikon geplante Gymi-Provisorium. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von SVP-Kantonsrat Hans-Peter Amrein abgelehnt. Mit dieser wollte der Küsnachter den Beschluss des Regierungsrats zum Bau des Provisoriums aufheben lassen.
Darf der Zürcher Regierungsrat 18,2 Millionen Franken als gebundene Ausgabe bezeichnen? Darf eine solch hohe Investition der Diskussion und Beschlussfassung im Kantonsrat und somit einem fakultativen Referendum entzogen werden?
Der Regierungsrat beantwortete diese Fragen am 7. Dezember 2016 mit Ja. Er sprach das Geld gut für den Bau eines Schulraumprovisoriums im Zentrum von Uetikon. Es soll als Übergangslösung ab 2018 schrittweise bis zu rund 500 Plätze bieten. 2028 ist die Eröffnung des neuen Gymnasiums auf dem Areal der Chemie Uetikon für 1500 Schülerinnen und Schüler geplant.
Am Kantonsrat vorbei
Kantonsrat Hans-Peter Amrein legte am 11. Januar gegen die Bewilligung der 18,2 Millionen Franken Beschwerde beim Bundesgericht ein. Der Küsnachter SVP-Politiker argumentierte, dass es sich nicht um eine gebundene, sondern um eine neue Ausgabe handle. Daher hätte der Regierungsrat einen Kreditantrag zuhanden des Kantonsrats stellen müssen.
Laut Amrein hätte der Regierunsrat «grosse Handlungsfreiheit» besessen, weshalb ein wesentliches Kriterium für eine gebundene Ausgabe entfalle. Sowohl für den Standort des Provisoriums als auch für dessen Ausmass hätte es Alternativen gegeben. Zudem bezweifelte Amrein das von der Bildungsdirektion prognostizierte starke Wachstum der Schülerzahlen.
Kanton ist verpflichtet
Einen ersten Dämpfer erlitt Amrein am 6. März als sein Gesuch um aufschiebende Wirkung des regierungsrätlichen Beschlusses abgelehnt wurde. Am 23. August hat das Bundesgericht nun auch alle übrigen Einwände zurückgewiesen. Es stützt die vom Regierungsrat vorgebrachten Gründe, die 18,2 Millionen als gebundene Ausgabe zu klassifizieren.
«Dieser Entscheid ist ein klar politisch motiviertes Urteil.»
Demnach habe die Regierung zurecht geurteilt, dass es ohne Errichtung eines Schulraumprovisoriums ab dem Schuljahr 2018/19 und in den folgenden Jahren nicht mehr genügend Mittelschulraum gebe. Daher sei der Regierungsrat vom kantonalen Recht dazu verpflichtet, mehr Plätze zu schaffen.
Vor Ort wachsen können
Amrein machte auch geltend, dass ein Provisorium ebenso in Wetzikon, Küsnacht oder Zürich im Umfeld eines bestehenden Gymnasiums möglich sei.
Das Bundesgericht schliesst sich aber dem Regierungsrat an, wonach es sinnvoll sei, an dem Ort ein Provisorium zu bauen, wo auch später das Gymnasium stehen werde. So könnte nämlich Personal für die Schulkommission, die Schulleitung und den Unterricht standortgebunden rekrutiert und mit den Jahren aufgestockt werden.
Gebunde Ausgabe bestätigt
Zusammengefasst hält das Bundesgericht fest, «dass die Schaffung von neuem Mittelschulraum erforderlich ist und der Regierungsrat annehmen durfte, es bestehe keine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit hinsichtlich Standort und Grösse des Bauvorhabens.»
Deshalb handle es sich nicht um eine neue Ausgabe. «Demnach durfte der Regierungsrat den entsprechenden Kredit von 18,2 Millionen Franken als gebundene Ausgabe bezeichnen, ohne die politischen Rechte der Stimmbürger zu verletzen», schreibt das Bundesgericht.
Amrein kündigt Initiative an
Kantonsrat Amrein bezeichnet den Entscheid aus Lausanne in einer Medienmitteilung als «klar politisch motiviertes Urteil». Mit dieser Argumentation könne der Regierungsrat jedes Schulhaus in eigener Kompetenz unter Berufung auf die gebunden Ausgabe bauen. «Dies stellt eine klare Aushebelung der Gewaltentrennung dar», schreibt er.
Dieser Gangart wolle er in Zukunft einen Riegel schieben. Amrein kündigt an, in Absprache mit der SVP-Fraktion im Kantonsrat eine parlamentarische Initiative auszuarbeiten. Stossrichtung: Ausgaben von über 5 Millionen Franken und jährlich wiederkehrende Kredite von über 1 Million müssten zwingend vom Parlament beurteilt werden. Und zwar dann, wenn der Kantonsrat bei einer Kreditbewilligung die Ausgabe im Gegensatz zum Regierungsrat mit Zweidrittelsmehrheit als nicht gebunden befindet.
Amrein bleibt also kämpferisch. Auf das Gymiprovisorium hat das aber keine Auswirkung. Dessen Bau erhielt vor wenigen Tagen die Baubewilligung.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch