Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Entscheid des Bundesgerichts
Geldstrafen für Raser nicht an Fahr-Erfahrung gebunden

Mobiles Radargerät in einem Maisfeld bei Gundetswil, mit einer ländlichen Strasse und Gebäuden im Hintergrund.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Die seit 2023 möglichen Geldstrafen für Raser ohne einschlägige Verkehrsdelikte in den vorangegangenen zehn Jahren sind auch bei Personen mit weniger langer Erfahrung als Lenker zulässig. Dies hat das Bundesgericht im Fall eines Genfer Motorradfahrers entschieden.

Die neue Bestimmung von Artikel 90 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes kann auch bei Lenkern angewendet werden, die nicht seit mindestens zehn Jahren über einen Fahrausweis verfügen. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.

Richter sollen Spielraum haben

Aus den Gesetzesmaterialien ergebe sich, dass der Gesetzgeber mit der Bestimmung dem Richter bei der Bestrafung von Raserdelikten einen gewissen Ermessensspielraum einräumen wollte.

Es lasse sich weder dem Gesetz noch den parlamentarischen Debatten entnehmen, dass die Entscheidung darüber, ob ein Fahrer in den letzten zehn Jahren ein schweres Verkehrsdelikt begangen hat, vom Zeitpunkt des Erwerbs des Führerausweises abhängt. Auch das Alter des Fahrers spiele dabei keine Rolle.

SDA/flu