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Umstrittener Parteiübertritt
Bundesgericht entscheidet: FDP-Politikerin Garcia darf vorerst Kantonsrätin bleiben

Für die GLP gewählt worden und zehn Tage darauf zur FDP übergetreten: Isabel Garcia darf vorerst im Kantonsrat bleiben.
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Die umstrittene FDP-Kantonsrätin Isabel Garcia darf bis auf weiteres im Kantonsrat bleiben. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Garcia war bei den kantonalen Wahlen für die GLP gewählt worden und zehn Tage darauf zur FDP übergetreten.

Der Präsident der Stadtzürcher GLP-Sektion 7 und 8, Benjamin Gautschi, hat danach mit vier anderen Personen beim Bundesgericht die Erwahrung des Wahlresultats durch den Kantonsrat angefochten. Für ihn ist mit dem Parteiübertritt von Garcia der Wählerwillen im Parlament nicht mehr korrekt abgebildet. Jusstudent Gautschi hatte für seine Beschwerde aufschiebende Wirkung und somit den sofortigen Ausschluss Garcias aus dem Rat verlangt. Für ihn sind Abstimmungen, an denen Garcia teilnimmt, anfechtbar, sollte das Bundesgericht seine Beschwerde gutheissen.

Die aufschiebende Wirkung hat das Gericht der Beschwerde nun nicht zuerkannt. Garcia werde in ihren politischen Rechte eingeschränkt, und die Zusammensetzung des Kantonsrats wäre ohne sie mangelhaft. Gemäss Verfassung hat der Zürcher Kantonsrat 180 nicht 179 Mitglieder.

Bundesgericht hatte andere Parteiwechsel nicht beanstandet

Über die Beschwerde von Gautschi wird später entschieden. In einem ähnlichen Fall aus St. Gallen hatte das Bundesgericht 2008 entschieden, ein Parteiwechsel sei auch kurz nach der Wahl rechtlich nicht zu beanstanden. Wählerinnen und Wähler hätten keinen Anspruch darauf, dass die parteipolitische Zusammensetzung so bleibe wie am Wahltag.

Gautschi hat seine Beschwerde als Privatperson eingereicht, wie er betont, er hat dafür kein Mandat der GLP. Diese hatte im Kantonsrat trotz dem Abgang von Isabel Garcia für die Erwahrung des Wahlresultats gestimmt.