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Angriff in Sevelen
Bundesanwaltschaft verklagt erstmals einen Bancomaten-Bomber

Polizisten untersuchen die Überreste eines gesprengten Geldautomaten im Kanton Tessin. (Symbol)
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Im Zusammenhang mit einer Bancomatensprengung hat die Bundesanwaltschaft (BA) zum ersten Mal eine Anklage eingereicht. Die Anklage richtet sich gegen einen 30-jährigen rumänischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Rumänien. Er wird der Gefährdung durch Sprengstoffe und giftigen Gase in verbrecherischer Absicht, des qualifizierten Diebstahls und der qualifizierten Sachbeschädigung beschuldigt.

Laut Anklage hat der Beschuldigte im Dezember 2019 einen Bancomaten in Sevelen (SG) mithilfe von Sprengstoff aufgebrochen und daraus Bargeld in der Höhe von knapp 127’000 Franken geklaut. Zudem ist durch die Zerstörungskraft des eingesetzten Sprengstoffs und der verwendeten Werkzeuge am Bankomaten sowie an der Aussenfassade der betroffenen Liegenschaft ein Sachschaden in der Höhe von rund 100’000 Franken verursacht worden.

Täter in Österreich gefasst

Der Bancomat war an einem mehrstöckigen Wohn- und Geschäftshauses montiert. Mit dem Zünden des Sprengstoffes nahm der Beschuldigte gemäss Anklage Verletzungen von Personen und Schäden an fremdem Eigentum zumindest billigend in Kauf und handelte dabei wissentlich und willentlich in verbrecherischer Absicht.

Der Mann wurde im Juni 2020 in Österreich verhaftet. Im August desselben Jahres wurde er den Schweizer Strafverfolgungsbehörden ausgeliefert; er befindet sich seit Juni 2021 im vorzeitigen Strafvollzug, bis dahin war er in Untersuchungshaft. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.

Bankomatensprengungen nahmen in der Schweiz in den vergangenen Jahren zu. Die Bundesanwaltschaft führte dazu zuletzt Strafverfahren zu rund 30 Fällen. Die Bundesbehörde ist bei Angriffen auf Bankomaten zuständig, wenn Sprengstoff zur Anwendung kommt.

nag