Nach Vorfall im Kanton ZürichBund ordnet landesweite Massnahmen gegen Vogelgrippe an
Mit diesem Schritt soll eine Ausbreitung der Seuche in der Schweiz verhindert werden. Die Anordnung erfolgt in Absprache mit den Kantonen.
Der Bund hat schweizweite Massnahmen gegen die Vogelgrippe angeordnet. Dies teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen am Donnerstag mit. Zuvor war die Tierseuche in einer privaten Tierhaltung in Seuzach im Kanton Zürich aufgetreten.
Mit den vorbeugenden Massnahmen will der Bund die weitere Ausbreitung der Seuche verhindern, wie das BLV am Donnerstag mitteilte. Die Anordnung der Schutzmassnahmen erfolge in Absprache mit den Kantonen. Es geht demnach insbesondere darum, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.
Ab kommendem Montag gilt deshalb für alle Geflügelhalter in der Schweiz eine Beschränkung des Auslaufs des Hausgeflügels auf Bereiche, die vor Wildvögeln geschützt sind. Hühner müssen getrennt von Gänsen und Enten gehalten werden, und der Zutritt zu den Tieren muss auf das Notwendigste reduziert werden. Geflügelmärkte und Ausstellungen sind verboten.
Die Massnahmen für Nutztier- und Hobbyhalter gelten vorerst bis 15. Februar 2023, wie das BLV weiter mitteilte.
Überwinternde Wasservögel als Risikofaktor
Vor Wochenfrist waren bei einem Hobbytierhalter in der Gemeinde Seuzach bei Winterthur ein Graureiher und ein Pfau tot aufgefunden worden. Bei ihnen wurde das H5N1-Virus nachgewiesen. Das Veterinäramt Zürich sperrte den Betrieb umgehend und saniert ihn derzeit. Zur engeren Schutzzone gehören auch Teile des Kantons Thurgau. Es handelt sich um die ersten Fälle von Vogelgrippe in diesem Winter.
Der Nachweis der Vogelgrippe in der Schweiz ist für das BLV angesichts der Verbreitung in weiten Teilen Europas keine Überraschung. Mit dem Eintreffen der Wasservögel an den Schweizer Gewässern zur Überwinterung wächst das Risiko, dass sie die Seuche einschleppen und verbreiten. Rund eine halbe Million Wasservögel verbringen jedes Jahr den Winter in der Schweiz.
Der aktuell zirkulierende Virusstamm H5N1 ist nach heutigem Erkenntnisstand nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können gemäss den Angaben bedenkenlos konsumiert werden.
Virus mit veränderten Eigenschaften
Wer tote Wildvögel findet, sollte sie aber aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht berühren. Das BLV empfiehlt den Findern, die toten Tiere der Wildhut, der Polizei oder dem Veterinärdienst zu melden.
Im Winter 2021/2022 mussten in Europa nach Angaben des BLV in über 2400 Betrieben fast 50 Millionen Stück angestecktes Hausgeflügel getötet werden. In den letzten zwei Jahren traten bei Wildvögeln in Europa mehr als 6000 Fälle von Vogelgrippe auf. Weil das Virus seine Eigenschaften verändert hat, stecken sich immer mehr Geflügel- und Vogelarten damit an.
In der Schweiz trat die Vogelgrippe im vergangenen Winter nur bei einzelnen Vögeln auf: in einem Zürcher Hobby-Geflügelbetrieb in Hüntwangen, bei einem verstorbenen Graureiher und einem Pelikan im Tierpark Bern und bei einer toten Möwe bei Schaffhausen.
SDA/fal
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