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Zulassung von Swissmedic
Booster-Impfung ab November – aber nicht für alle

Booster-Impfungen sind in der Schweiz nun möglich – aber nur für Menschen ab 65 Jahren.
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Nach der Zulassung der Booster-Impfungen gegen Covid-19 durch das Heilmittelinstitut Swissmedic empfiehlt der Bund solche Auffrischimpfungen nur Personen über 65 Jahren. Für die breite Bevölkerung sei eine dritte Impfung derzeit aber nicht zugelassen und nicht empfohlen.

Das teilten das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (Ekif) am Dienstag gemeinsam mit. Die Empfehlung stehe im Einklang mit dem Zulassungsentscheid von Swissmedic und ergebe sich aus der aktuellen Datenlage. Am Dienstag informierten die Zuständigen über den Booster-Entscheid.

Die verfügbaren wissenschaftlichen Daten zeigten, dass geimpfte Personen sehr gut vor einer schweren Covid-19 Erkrankung geschützt seien. Der Impfschutz betrage nach einer vollständigen Impfung weiterhin über 90 Prozent.

Wer sich trotz Impfung anstecke, habe meist keine oder nur milde Symptome und erkranke selten schwer. «Eine Auffrischimpfung für die gesamte Bevölkerung erachten Ekif und BAG deshalb im Moment nicht für angezeigt.»

Breite «Booster» ab Mitte November

Dagegen solle eine Auffrischimpfung ältere Menschen noch besser vor schwerer Erkrankung schützen, schreibt der Bund. Einzelne Studien wiesen darauf hin, dass der Impfschutz insbesondere bei den ältesten Personen über die Zeit etwas nachlassen könne. Dies bestätigen für die Schweiz die neusten Zahlen vom Oktober, wie Taskforce-Präsidentin Tanja Stadler sagt.

Wie wirksam der Boost ist, zeigen Daten aus Israel, wo schon Ende Juli mit Drittimpfungen begonnen wurde. Die wissenschaftliche Taskforce hat ausgerechnet, dass ein Booster zwischen 10’000 und 20’000 Hospitalisierungen bei den über 65-Jährigen verhindern könnte, wie Stadler erklärt.

Deshalb sollen Personen ab 65 Jahren frühestens sechs Monate nach der zweiten Impfung einen «Booster» erhalten. Die Empfehlung gilt ganz besonders für Bewohnerinnen und Bewohner in Alters- und-Pflegeheimen und für ältere Personen mit schweren Grunderkrankungen.

Die detaillierten Impfempfehlungen werden laut BAG und Ekif in den kommenden Tagen publiziert. Alle berechtigten Personen können sich demnach ab Anfang November zur Auffrischimpfung anmelden. «Die vom Bund zur Verfügung gestellten IT-Systeme für die Anmeldung, Dokumentation und das Monitoring werden bis dann funktionsbereit sein.»

Für die Durchführung der Auffrischimpfungen sind die Kantone zuständig; sie bereiten sich darauf vor, ab Mitte November damit beginnen zu können. Kantonsvertreterinnen und -vertreter hatten in den vergangenen Tagen immer wieder betont, dass sie für breite Drittimpfungen bereit seien.

7700 dritte Impfdosen verabreicht

Bisher hatten die Schweizer Behörden die Booster-Impfung nur Personen empfohlen, deren Immunsystem geschwächt ist – etwa Menschen, die eine Transplantation hinter sich haben. Bisher wurden in der Schweiz laut Angaben des Bundes gut 7700 dritte Impfdosen verabreicht. Eine dritte Dosis kann Personen mit geschwächtem Immunsystem nach mindestens 28 Tagen verabreicht werden.

Gesundheitsminister Alain Berset hatte am vergangenen Freitag gesagt, er halte Booster-Impfungen für eine beschränkte Personengruppe durchaus für sinnvoll. Eine generelle dritte Impfung komme derzeit jedoch nicht infrage. Es gebe aktuell noch «wenig Evidenz in Bezug auf den Nutzen einer Booster-Impfung für alle», erklärte gleichentags Patrick Mathys, Leiter der Sektion Krisenbewältigung und internationale Zusammenarbeit im BAG.

Halbe Dosis Moderna für die Auffrischung

Die Heilmittelbehörde Swissmedic hat am Dienstag grünes Licht gegeben für Auffrischimpfungen. Zugelassen wurden Drittimpfungen für die beiden Hersteller Pfizer/Biontech und Moderna.

Beim mRNA-Impfstoff von Moderna erhalten Betroffene demnach nur eine halbe Dosis, bei jenem von Pfizer/Biontech eine ganze Dosis. Swissmedic hat die Arzneimittelinformationen entsprechend angepasst. Empfohlen wird eine Auffrischung mit demselben Impfstoff, der bei den ersten beiden Spritzen verwendet wurde. Eine Kreuzimpfung ist aber ebenfalls möglich, wie Ekif-Chef Christoph Berger sagt.

Die dritte Impfdosis wird verabreicht, um bei bereits geimpften Personen mit Grundschutz nach einer gewissen Zeit das immunologische Gedächtnis aufzufrischen. Empfänger von Organtransplantationen oder Krebspatienten, die die nach zwei Impfungen nur eine geringe oder gar keine Immunantwort gegen das Coronavirus aufgebaut haben, kann neu mindestens 28 Tage nach der zweiten eine dritte Dosis in der gleichen Dosierung verabreicht werden.

Ausland schon weiter

Bereits am 4. Oktober hatte sich die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) für eine Corona-Auffrischungsimpfung mit Biontech/Pfizer ausgesprochen, im Abstand von sechs Monaten zur zweiten Impfung. Am 25. Oktober gab die EMA auch grünes Licht für den Moderna-Booster, ebenfalls mit einer halben Dosis.

In Deutschland wurden seither bereits 1,35 Millionen über 70-Jährige ein drittes Mal gepikst. Wie in den USA sind dort auch Kreuzimpfungen mit verschiedenen Impfstoffen möglich. In Frankreich ist die Auffrischung für Ältere über 65 möglich, in Italien liegt die Grenze bei 60 Jahren. Grossbritannien ist schon weiter, dort liegt die Schwelle bereits bei 50 Jahren.