Bruno-Manser-FondsBund wehrt sich gegen UNO-Kritik
Die Schweiz sei nicht verpflichtet, im Streit der Regenwaldschützer mit ihren Klägern einzugreifen. Die Gesetze seien ausreichend, sagt das Bundesamt für Umwelt.
Katrin Schneeberger, Direktorin des Bundesamtes für Umwelt, hat die Vorwürfe eines UNO-Experten in Sachen Bruno-Manser-Fonds in einem öffentlichen Antwortbrief zurückgewiesen.
Michel Forst, UNO-Sonderberichterstatter für Umweltschützer, hatte am 8. August einen Brief an Bundesrat Cassis geschickt und seine «tiefe Besorgnis» ausgedrückt, weil die Organisation des verschollenen Regenwaldschützers Bruno Manser vor Gericht in Basel und über eine Schweizer PR-Firma angegriffen worden sei. Die Umweltschützer seien belästigt worden.
Forst schrieb, dieses Vorgehen verletzte womöglich die sogenannte Aarhus-Konvention, der die Schweiz 2014 beitrat. Dort steht, dass die Vertragsstaaten sicherstellen müssen, dass Personen, die wichtige Umweltinformationen öffentlich machen, «hierfür nicht in irgendeiner Weise bestraft, verfolgt oder belästigt werden».
Der Bund könne die Rechte der Umweltschützer aber nur in der Schweiz garantieren.
In seinem Antwortbrief schreibt das Bundesamt nun, es sei plausibel, dass diese Konvention jeweils nur im betroffenen Land gelte. Die Aktivitäten des Manser-Fonds beträfen jedoch «Fakten» in Malaysia und Kanada. Der Bund könne die Rechte der Umweltschützer aber nur in der Schweiz garantieren. Hierzulande seien die Rechte der Umweltschützer durch die Verfassung garantiert.
UNO-Sonderberichterstatter Forst zeigte sich insbesondere darüber besorgt, dass man in der Schweiz womöglich mit missbräuchlichen Klagen, sogenannten Slapp-Suits, gegen die Umweltschützer vorgeht. Derzeit ist eine grosse Klage gegen den Fonds in Basel hängig. Der Bund versichert, man könne sich gegen Slapp-Suits juristisch wehren und werde finanziell entschädigt, falls man Opfer einer solchen Klage werde. Der Bund könne sich ferner aufgrund der Gewaltenteilung nicht selbst in das Verfahren einmischen.
Der Manser-Fonds sagt auf Anfrage hingegen, dass solche missbräuchliche Klagen in Europa und der Schweiz zunähmen. «Während die EU die Problematik verstanden hat und sie mit einem Anti-Slapp-Richtlinienentwurf angeht, verschliesst der Bundesrat offensichtlich die Augen vor der Problematik.»
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