AboObergericht bestätigt FreispruchBlick des Jaguar-Fahrers auf sein Handy war zulässig
Wer während der Autofahrt kurz auf sein Handy blickt, wird deshalb nicht unbedingt gebüsst. Für das Gericht sind die konkreten Verhältnisse entscheidend.

Ein Jaguar-Fahrer war im September 2018 auf der Oberlandautobahn in der Nähe von Hinwil unterwegs. In der rechten Hand hielt er auf Höhe seines Oberschenkels sein Mobiltelefon. Zweimal soll er seinen Blick während jeweils zwei bis drei Sekunden auf das Handy gerichtet haben.