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AboObergericht bestätigt Freispruch
Blick des Jaguar-Fahrers auf sein Handy war zulässig

Der Beschuldigte war mit seinem Jaguar auf der Oberlandautobahn bei guten Bedingungen praktisch allein unterwegs. Der kurze Blick aufs Handy hat ihn während der Fahrt nicht unzulässig abgelenkt.

Ein Jaguar-Fahrer war im September 2018 auf der Oberlandautobahn in der Nähe von Hinwil unterwegs. In der rechten Hand hielt er auf Höhe seines Oberschenkels sein Mobiltelefon. Zweimal soll er seinen Blick während jeweils zwei bis drei Sekunden auf das Handy gerichtet haben.

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