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BVG-Reform
So sollen Frauen in der Pensionskasse besser versichert werden

Teilzeiterwerbende sind in der zweiten Säule ungenügend versichert  – das soll sich nun ändern: Ramp Managerin am Flughafen (Symbolbild).
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Die AHV-Reform wurde im September vom Volk nur knapp angenommen. Ein Grund war die Kritik am tiefen Renteneinkommen der Frauen, das im Schnitt ein Drittel tiefer ist als bei den Männern. Das liegt vor allem daran, dass Teilzeiterwerb in der zweiten Säule ungenügend versichert ist. Nun hat der Ständerat bei der Pensionskassenreform in einigen Punkten gegenüber dem Nationalrat nachgebessert.

Ein höherer Lohnanteil ist versichert

Der wesentliche Hebel, um Teilzeiterwerbende und damit Frauen besser zu versichern, ist der sogenannte Koordinationsabzug. Dieser vom Bruttolohn abgezogene Betrag von heute fix 25’095 Franken führt dazu, dass viele Teilzeiterwerbende und vor allem Frauen schlecht oder gar nicht versichert sind.

Der Ständerat hat sich für ein neues Modell entschieden. Neu sollen 15 Prozent des AHV-pflichtigen Lohns als Koordinationsabzug berechnet werden. Gemäss Ständerat wären also künftig 85 Prozent des AHV-pflichtigen Lohns (bis zum Betrag von maximal 85’320 Franken) obligatorisch versichert. Der Nationalrat wählte dagegen weiterhin einen fixen Koordinationsabzug von neu 12’548 Franken. Diese Differenz werden die beiden Räte nun voraussichtlich im März bereinigen. 

Daneben gibt es noch eine zweite Hürde, die über die Absicherung in der Beruflichen Vorsorge (BVG) entscheidet: die Eintrittsschwelle. Heute sind Einkommen ab 21’510 Franken versichert. Der Ständerat senkt diese Schwelle nun auf 17’208 Franken. Der Nationalrat wollte noch tiefer gehen: auf 12’548 Franken. Auch hier müssen sich die beiden Kammern nun einigen.

Wie viele Arbeitnehmende haben neu eine Pensionskasse?

In der Variante des Ständerats sind rund 200’000 Arbeitnehmende zusätzlich in der Beruflichen Vorsorge versichert: rund 140’000 wegen der tieferen Eintrittsschwelle, 60’000 wegen der neuen Methode zur Berechnung des Koordinationsabzugs. Gemäss den Beschlüssen des Nationalrats vom Dezember 2021 wären zusätzlich 460’000 Erwerbstätige versichert. 

Rentenkürzung – wie wird sie kompensiert?

Der eigentliche Anlass für die BVG-Reform ist der für die Rentenberechnung massgebende Umwandlungssatz. Dieser soll von 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt werden, um auf die gestiegene Lebenserwartung und die tieferen Kapitalrenditen zu reagieren. Pro 100’000 Franken Alterskapital werden statt heute 6800 nur noch 6000 Franken Jahresrente ausbezahlt. Die Senkung bewirkt also eine Rentenkürzung um 12 Prozent, für die die beiden Räte unterschiedliche Kompensationen vorsehen. 

Der Ständerat geht weiter als der Nationalrat: Rund 50 Prozent der Versicherten sollen einen Rentenzuschlag erhalten. In den Genuss der abgestuften Zuschläge von 200, 150 oder 100 Franken kommen bei beiden Räten die ersten 15 Jahrgänge, die vom tieferen Umwandlungssatz betroffen sind. Beide Räte haben allerdings eine Grenze gezogen, die sich am angesparten Vorsorgekapital orientiert. Der Ständerat will die Zuschläge bis zu einem Alterskapital bei Pensionierung von 430’200 Franken ausrichten, was einer Monatsrente von rund 2000 Franken entspricht. Rund ein Viertel der Versicherten bis maximal 215’100 Franken Alterskapital erhält den vollen Zuschlag von monatlich 200 Franken. Das andere Viertel erhält einen tieferen Zuschlag von 150 oder 100 Franken. Die Gesamtkosten für die gesamte Übergangsgeneration betragen 11,7 Milliarden Franken.

Der Nationalrat will die Kompensationen stärker eingrenzen und gewährt diese nur 35 bis 40 Prozent der Versicherten. Die Gesamtkosten für die gesamte Übergangsgeneration betragen 9,1 Milliarden Franken.

Der Ständerat hat am Montag die Rentenreform zwar zu Ende beraten – doch es bestehen erhebliche Differenzen zum Nationalrat. 

Warum drohen die Gewerkschaften mit dem Referendum?

Die Gewerkschaften halten das Ausgleichsmodell von National- und Ständerat für untauglich. Denn die Kosten für die Kompensation des tieferen Umwandlungssatzes müssten die Versicherten selbst bezahlen, entweder über die Rückstellungen der Pensionskassen oder zusätzliche Beiträge. Arbeitgeber und Personen mit hohen Einkommen müssten sich kaum an den Kosten der Kompensation beteiligen.

Auch das Versprechen, die Frauen besserzustellen, werde nicht eingelöst. Die Ausweitung des Pensionskassenobligatoriums auf tiefere Einkommen halten die Gewerkschaften für problematisch. Denn künftig müssten Erwerbstätige mit tiefen Einkommen Pensionskassenbeiträge bezahlen, um nach mehreren Jahrzehnten eine BVG-Rente von einigen Hundert Franken zu erhalten. Da diese Versicherten heute meist Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) haben, würden sie mit den BVG-Beiträgen letztlich nur den Anspruch auf EL reduzieren. An der Altersarmut ändere dies nichts, aber die Erwerbstätigen müssten auf niedrigen Einkommen künftig höhere Abzüge entrichten. 

Gibt es Alternativen zur Reform?

Die Linke und auch Bundesrat Alain Berset beharren nach wie vor auf dem mit dem Arbeitgeberverband ausgehandelten Reformmodell. Dieses sieht Rentenzuschläge von maximal 200 Franken für alle Versicherten vor, unabhängig von der Höhe des Alterskapitals. Finanziert würden diese Zuschläge über einen Lohnabzug von 0,5 Prozent, den auch gut verdienende Arbeitnehmende zu bezahlen hätten. Die Gesamtkosten für dieses Kompensationsmodell während 15 Jahren betragen rund 30 Milliarden Franken.

Für die Linke führt letztlich nur eine Erhöhung der AHV-Renten zu einer Verbesserung, weshalb sie mit einer Initiative eine 13. AHV-Rente fordern.