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Beschwerde gegen die ZSG ist Egoismus

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Wenn die Schiffe der Zürichsee- Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) eine Station anlaufen und wieder ablegen, betätigen sie ihr Horn – oder haben das zumindest bis anhin so gemacht. Dass ein Anwohner nun mit einer Beschwerde die ZSG-Schiffe zum Verstummen gebracht hat, wirft hohe Wellen der Entrüstung. Doch streng genommen hat er recht: Sogenannte Schallzeichen dürfen Schiffe nämlich gemäss Binnenschifffahrtsgesetz nur in ganz bestimmten Situationen abgeben, etwa wenn die Sichtverhältnisse schlecht sind. Beim An- und Ablegen ist das Signal hingegen nicht vorgesehen. Das Bundesamt für Verkehr schreibt nun in einer Stellungnahme zum Hupverbot auf dem Zürichsee, dass das Hornen beim An- und Ablegen zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen bei anderen Seebenutzern führen könnte.

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