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Auf dem Zürichsee wird in Zukunft wohl weniger, aber länger gehornt

Ein Lärmbeschwerde wurde gutgeheissen: Statt das Horn wie bisher beim Ein- und Ausfahren zu betätigen, wird es von den Schiffskapitänen nur noch in gefährlichen Situationen verwendet.
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Eine Viertelsekunde hupen die Schiffe, bevor sie am Steg anlegen und wenn sie wieder ab­legen. Das hat bei der Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) seit über 50 Jahren Tradition. Doch einem Anwohner des Zürichsees war das zu viel. Er beschwerte sich beim Bundesamt für Verkehr (BAV), weil er das Hornen als unnö­tig erachtet – und bekam Recht, wie Radio Energy gestern gemeldet hat. Seit dem 5. Juli ist das kurze Hornen verboten.

Der Grund ist einfach: Im Binnenschifffahrtsgesetz ist dieses Signal nicht vorgesehen. Zwar sagt das Gesetz, dass für bestimmte Zwecke das BAV andere Schallzeichen bewilligen kann. Für das Viertelsekundenhornen, das gemäss ZSG-Sprecherin ­Conny Hürlimann auch auf anderen Schweizer Seen üblich ist, gilt das aber nicht. Die ZSG will sich nicht mehr dafür einsetzen.

Das Hupen sei aus Sicher­heitsgründen genutzt worden. «Es ist ein Aufmerksamkeits­signal, ein Hinweis an die anderen Seebenutzer», sagt Hürlimann auf Anfrage. Sie bedauert, dass die Tradition ohne Not ein Ende gefunden habe.

Das scheint auch anderen so zu gehen. Immerhin haben sich in den letzten Tagen schon einige Personen bei der ZSG gemeldet, die wissen wollten, war­um nicht mehr gehornt werde. In der Vergangenheit habe es auch ein­zel­ne Beschwerden gegeben, als Problem hat die ZSG das kurze Hornen aber nie wahrgenommen. Das Signal hätten alle Schiffe abge­geben, egal, ob Dampf- oder Motorschiff, sagt Hürlimann.

Mögliches Eigentor

Fraglich bleibt, ob der Schuss für den Anwohner einer Seegemeinde nicht nach hinten losgeht. Wenn auf dem See nicht viel los ist, wird das Horn der Schiffe stumm bleiben. Gerade an schönen Tagen ist der Zürichsee aber bei Wassersportlern und Bootskapitänen beliebt. «Ohne das Aufmerksamkeitssignal müssen wir wohl häufiger auf das Gefahrensignal zurückgreifen», sagt Conny Hürlimann.

Aus Rücksicht auf die Anwohner habe man dieses nur in Ausnahme­fällen und bei erhöhtem Sicherheitsrisiko eingesetzt. Nicht ohne Grund, denn es dauert nicht eine Viertelsekunde, sondern ganze vier Sekunden – und ist vom Binnenschifffahrtsgesetz zugelassen. Das Warn­signal ist für Ausnahmefälle vorgesehen. Doch da die schweren Schiffe schlecht ausweichen können, müssen sie warnen, wenn sich kleinere Boote oder Schwimmer im Wasser vor ihnen bewegen. Conny Hürlimann erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Schwimmen rund 100 Meter um die Schiffsstege verboten ist.

Erlaubt bleiben beim Wegfahren die Signale für die Ausrichtung nach Steuerbord oder Backbord. Das sind ein einsekündiger Ton und zwei einsekündige Töne. Diese wurden bisher selten genutzt. Ob sich das jetzt ändert, werde sich zeigen, sagt Conny Hürlimann.