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Beschwerde abgewiesen
Zürcher Lehrerin geht wegen Note bis vor Bundesgericht

*Funktioniert die Europaallee?* Das Fazit ein Jahr nach der Fertigstellung. Stimmungsbilder von der Europaallee und der Lagerstrasse. Pino Nocilla vom Laden Say Chocolate und Stefanie Sixt vom Designkollektiv Macherei.
08.06.2022
(SILAS ZINDEL/ TAGES-ANZEIGER)
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Die Studentin der Pädagogischen Hochschule Zürich hätte sich im Sommer 2022 eigentlich freuen können. Sie hatte das Lehrdiplom für den Unterricht an Berufsfachschulen in Chemie erhalten. Die Abschlussprüfungen des Studiengangs hatte die Frau in Fachdidaktik mit der Note 5, in der Prüfungslektion mit einer 4,5 und in Berufsdidaktik gar mit einer 6 abgeschlossen. Dies reichte problemlos, um das Diplom zu erhalten.

Doch die Studentin freute sich nicht. Sie fühlte sich falsch beurteilt. Ihrer Meinung nach hätte sie in Fachdidaktik und auch in der Prüfungslektion mindestens eine 5,5 verdient gehabt.

Sie fürchtete, mit einer 4,5 und einer 5 eingeschränkte Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Doch die Rekurskommission, die für solche Streitfälle zuständig ist, wies die Rekurse der Frau ab.

Damit gab sich die Studentin nicht zufrieden und gelangte ans Verwaltungsgericht. Für sie ist nicht nachvollziehbar, wie die Noten zustande gekommen sind, zudem seien sachfremde Kriterien angewandt worden.

Besonders harsch kritisierte sie die Prüfungsprotokolle des Experten. Sie bestünden aus kaum verständlichen Wortfetzen und seien mangelhaft nachbearbeitet; zudem enthielten sie auch noch despektierliche Bemerkungen zu ihrem Äusseren.

Schliesslich verdächtigte die Studentin die Experten, ihre Aussagen während der Prüfung verbotenerweise aufgenommen zu haben.

Sorgfältige Beurteilung

Nun hat das Verwaltungsgericht die Kritik der Studentin in allen Punkten zurück- und ihre Beschwerde abgewiesen.

Für das Gericht sind die Noten weder nach sachfremden Kriterien noch unsorgfältig zustande gekommen, im Gegenteil. In der Prüfung Fachdidaktik habe der Experte Teilnoten in fünf Bereichen gemacht, bei der Prüfungslektion seien die vier Teilbereiche «Fach und Fachdidaktik», «Handwerk», «Lernen» und «Interaktion» benotet worden.

Die Protokolle sind für das Gericht absolut verständlich. Es seien keine Wortfetzen enthalten, wie die Studentin behaupte, sondern Abkürzungen, die während der Prüfung schnelleres Notieren ermöglichten.

Auch die Diskriminierungskarte stach vor Gericht nicht. In der Äusserung des Experten, sie habe nach einer Frage «eine Denkerpose» eingenommen, vermochte das Gericht auch keine despektierliche Bemerkung zu erkennen.

Schliesslich geht aus dem Urteil des Gerichts hervor, dass die Teilnoten des Experten noch mit einem Examinator besprochen und dabei in mehreren Fällen sogar noch erhöht worden waren.

Die frisch diplomierte Fachlehrerin muss sich nun damit abfinden, dass zu den vermeintlich schlechten Noten noch fast 2100 Franken Gerichtsgebühren dazukommen. Denn das Bundesgericht, an das sich die Frau auch noch gewandt hatte, kannte ebenfalls kein Erbarmen. Es ist auf die Beschwerde nicht einmal eingetreten.