Wegen tiefer Corona-ZahlenBerset will ausserordentliche Lage beenden
Mitte Juni soll die höchste Notrechtslage zu Ende gehen. Das beantragt Gesundheitsminister Alain Berset nebst weiteren Lockerungsschritten.
Nun also doch: Nachdem die Kantone am Montag verlangt hatten, der Bund solle von der höchsten Notrechtsstufe Abschied nehmen, stellt der SP-Bundesrat Alain Berset morgen Mittwoch im Bundesrat genau diesen Schritt zur Diskussion. Gemäss Informationen dieser Zeitung beantragt er, die ausserordentliche Lage Mitte Juni zu beenden und zur besonderen Lage zurückzukehren. Darüber hat am Dienstag auch das Onlineportal des Blick berichtet.
Der Schritt ist von grosser symbolischer Bedeutung: Der Bundesrat markiert damit, dass er die ausserordentliche Lage nach drei Monaten wieder beenden und aus dem Zustand aussteigen will, dank dem er in vielen Bereichen per Notrecht regierte.
Die praktischen Auswirkungen sind jedoch begrenzt. Auch in der besonderen Lage hat der Bundesrat gemäss Epidemiengesetz weit reichende Kompetenzen, etwa zum Schliessen von Geschäften und Schulen. Allerdings ist er wieder verpflichtet, die Kantone anzuhören, bevor er entscheidet. Das hat er zwar auch in der ausserordentliche Lage getan, jedoch auf freiwilliger Basis. Die bisherigen in Notrecht erlassenen und befristeten Massnahmen bleiben gültig.
Die Kantone jedenfalls begrüssen den Schritt: Sie könnten mit dem Ende der ausserordentlichen Lage wieder eigene Massnahmen beschliessen, sagte Christian Rathgeb, der künftige Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen, am Montag dieser Redaktion.
Möglich ist indes, dass der Zeitpunkt im Bundesrat noch zu reden gibt. Angesichts der seit Tagen geringen Zahl an Corona-Infektionen in der Schweiz wäre ein rascherer Ausstieg aus der ausserordentlichen Lage epidemiologisch vertretbar. Doch muss der Bundesrat sicher stellen, dass er keine rechtlichen Fallstricke übersieht.
Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen
Am Mittwoch wird der Bundesrat zudem die nächsten Lockerungsschritte beschliessen. Wie verschiedene Quellen bestätigen, sollen ab dem 8. Juni Versammlungen bis 30 Personen wieder möglich sein, auch sollen die Einschränkungen für Restaurants aufgeweicht werden. Mit Schutzkonzepten sollen sogar Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen wieder erlaubt sein, etwa Hochzeiten, Theatervorstellungen und sogar Schullager.
Entscheidend dabei sei, dass die Hygiene- und Abstandsmassnahmen eingehalten werden und die Teilnehmer bekannt sind, heisst es in Bern. Dank der Kontaktdaten liesse sich im Fall einer Corona-Infektion das Aufspüren von gefährdeten Personen sicher stellen und das Weiterverbreiten verhindern.
Bereits bekannt war, dass der Bundesrat zudem die Öffnung von Schwimmbädern, Zoos, Kinos, Bergbahnen und Campingplätzen sowie die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an Berufs-, Mittel- und Hochschulen per 8. Juni plant.
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