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Meinung

AboAnalyse zum Fall des Mörders von Adeline M. 
Belästigung aus dem Gefängnis – bitte was?

Dass Gefangene Kontakte mit Familie und Freunden sowie ihren Anwälten unterhalten dürfen, ist sinnvoll. Aber missbraucht werden können sollen sie nicht: Blick in eine bewohnte Zelle im Polizei- und Justizzentrum Zürich.
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Als Fabrice A. im September 2013 seine Sozialtherapeutin Adeline M. mit einem Schnitt durch die Kehle tötet, ist er bereits mehrfach vorbestraft. Er sitzt zu dem Zeitpunkt im Genfer Gefängnis Champ-Dollon eine 20-jährige Freiheitsstrafe wegen zweifacher Vergewaltigung ab. Doch was machen die Genfer Behörden? Sie erlauben ihm, zusammen mit seiner Therapeutin, einen Freigang. Er darf unterwegs sogar noch sein Messer kaufen. Und bringt sie damit um.

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