AboVerwaltungsgericht verfügt IntegrationBehindertes Kind darf nicht separiert werden
Eine Schule will einen Jungen mit Downsyndrom in eine Sonderschule schicken. Doch das ist diskriminierend. Der Bub darf mit anderen Kindern in eine normale Klasse.
In der obligatorischen Schule gilt der Grundsatz der Integration. So steht es in der Verfassung und im Volksschulgesetz. Nicht nur verhaltensauffällige Kinder sollen wenn möglich in eine normale Schulklasse gehen dürfen, sondern auch Kinder mit einer Behinderung.