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Behindertengleichstellung
Rollstuhlfahrer brauchen den Shuttle (noch) nicht

Fahrgäste, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, können für nicht zugängliche Haltestellen einen Shuttle bestellen.
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Seit dem 1. Januar gilt es ernst mit der Behindertengleichstellung. Das entsprechende nationale Gesetz verlangt, dass der öffentliche Verkehr ab diesem Datum vollständig hindernisfrei nutzbar sein muss.

Da das Streckennetz des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV) diese Anforderung noch nicht flächendeckend erfüllt, bietet der ZVV seit Anfang Jahr einen Shuttledienst für Menschen im Rollstuhl an. Wenn sie einen Kurs nutzen wollen, auf dem sie nicht ein- oder aussteigen können, müssen sie den Dienst zwei Stunden vor Abfahrt telefonisch beim Contact Center Handicap der SBB bestellen und ein gültiges Ticket haben. Dann werden sie an der vereinbarten Haltestelle abgeholt. Für den Shuttledienst arbeitet der ZVV mit regionalen Taxi- oder Transportunternehmen zusammen.

Vorerst ein Pilotprojekt

Wie Christina Maurer von der ZVV-Medienstelle am Freitag mitteilte, ist bisher für das Gebiet des ZVV noch kein solcher Shuttle bestellt worden. Das zeige, dass der öffentliche Verkehr im Kanton Zürich schon zum grössten Teil hindernisfrei sei, vor allem dort, wo viele Passagiere unterwegs seien.

Für Maurer ist es allerdings noch zu früh, um Bilanz zu ziehen. Es brauche mehr als eine Woche, bis sich das Angebot bei Rollstuhlfahrenden etabliert habe.

Der Shuttledienst ist noch kein definitives Angebot, sondern läuft im Rahmen eines Pilotprojektes. Es ist bis spätestens Ende 2027 über einen Kredit des Zürcher Regierungsrates finanziert.