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Prozess am Bezirksgericht Zürich
Bauunternehmer wegen Menschenhandel zu Haft verurteilt

Lockte seine Arbeiter mit Versprechen auf hohe Löhne in die Schweiz: Der verurteilte Bauunternehmer führte ein Gipsergeschäft.
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Das Bezirksgericht Zürich hat am Montag einen 42-jährigen Bauunternehmer wegen gewerbsmässigen Menschenhandels und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt. Der Bauunternehmer beutete Arbeiter aus Ungarn und Moldau systematisch aus.

Das Gericht hielt es für erwiesen, dass der österreichisch-schweizerische Doppelbürger zwischen 2012 und 2016 zu verschiedenen Zeitpunkten 7 ungarische und 16 moldauische Trockenbauer beschäftigte. Diese soll er mit dem Versprechen auf hohe Löhne in die Schweiz gelockt haben.

Statt des vereinbarten Lohnes zahlte er ihnen jedoch nur Pauschalbeträge ohne Überzeit, Spesen und Ferien aus. Gemäss Anklageschrift kamen die Arbeiter auf Stundenlöhne, die zwischen 80 Rappen und 9 Franken lagen – sofern sie denn überhaupt Löhne erhielten. Zudem soll er Arbeiter bedroht und in überfüllten und verschimmelten Unterkünften untergebracht haben.

Der Bauunternehmer nutzte sie als billige Arbeitskräfte, um mit tiefen Offerten prestigeträchtige Aufträge an Land zu ziehen. Die von Generalunternehmen aufs Firmenkonto eingehenden Akontozahlungen verwendete er für den Kauf eines Ferrari, für Ferien und weitere private Zwecke.

Der Beschuldigte war an der Urteilseröffnung nicht anwesend. Er hatte sich bereits für die zweitägige Verhandlung im Februar dispensieren lassen.

Freisprüche gab es nur in Nebenpunkten

Die Staatsanwaltschaft forderte an der Verhandlung eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 4 Monaten für den Beschuldigten. Der Verteidiger forderte Freisprüche in den meisten Anklagepunkten.

Das Gericht sprach den Mann jedoch nur in einigen Nebenpunkten frei. Neben dem gewerbsmässigen Menschenhandel wurde der 42-Jährige unter anderem auch für gewerbsmässigen Wucher und mehrfache Urkundenfälschung verurteilt.

Das Strafmass von 10 Jahren Freiheitsstrafe sowie einer Geldstrafe von 205 Tagessätzen à 30 Franken liegt über dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der vorsitzende Richter begründete das Strafmass unter anderem mit mehreren erheblichen Vorstrafen, die der Verurteilte hat.

Weiter verurteilte das Gericht den Mann zu Schadenersatz- und Genugtuungszahlungen an die betroffenen Arbeiter in Höhe von insgesamt rund 100’000 Franken. Auch die Gerichtsgebühr in Höhe von 25’000 Franken muss er bezahlen. Zur Deckung der Ansprüche wird unter anderem der Erlös aus dem Verkauf des sichergestellten Ferrari verwendet.

Laut Gericht besteht Fluchtgefahr

An die Freiheitsstrafe angerechnet werden die rund drei Jahre, die der Mann in Untersuchungshaft verbrachte. Weil das Gericht befürchtete, dass sich der Verurteilte ins Ausland absetzen könnte, ordnete es Sicherheitshaft an. Begründet wurde diese mit der österreichisch-schweizerischen Doppelbürgerschaft des Verurteilten sowie der russischen Staatsbürgerschaft seiner Frau.

Zudem soll der Beschuldigte im Jahr 2007 schon einmal nach Österreich geflüchtet sein, um sich einer Freiheitsstrafe zu entziehen.

Sowohl das Urteil als auch der separate Beschluss zur Sicherheitshaft sind noch nicht rechtskräftig. Beide Entscheide können an das Zürcher Obergericht weitergezogen werden.

SDA/aru