AboBaurekursgericht entscheidet gegen zweite Alsenbänkli-Initiative
Wo einst das Alsenbänkli stand, sollte nach Wunsch der Gemeindeversammlung ein Aussichtspunkt entstehen. Für das Baurekursgericht ist der Eingriff in die Rechte der Grundeigentümer zu gross und das öffentliche Interesse zu tief.
«Die Festlegung als Aussichtspunkt erweist sich als unverhältnismässig und unangemessen.» Das Baurekursgericht findet klare Worte zur zweiten Alsenbänkli-Initiative. Diese forderte die Errichtung eines öffentlichen Aussichtspunkts hinter dem Spickel in der Alsenstrasse, dem Grundstück, wo früher das Alsenbänkli stand. Die Thalwiler Gemeindeversammlung hiess die Initiative am 26. September 2013 gut. Wenn auch knapp mit 89 zu 87 Stimmen. Dass die betroffenen Grundeigentümer gegen den Entscheid rekurrieren würden, war absehbar. Wie schon an der Gemeindeversammlung gesagt wurde, müssten sie beim Bau eines geplanten dreistöckigen Hauses wohl auf das Attikageschoss verzichten. Sonst wäre die Aussicht versperrt. Rückenwind erhielten die Eigentümer durch das Bundesgericht, das erst kürzlich gegen die erste Initiative, welche den Waldabstand auf 30 statt 10 Meter festlegen wollte, entschied.