Baugenossenschaft soll im Zolliker Dorfzentrum bauen
Der Zolliker Gemeinderat hat bekannt gegeben, wer seiner Meinung nach das Beugi-Areal im Dorfkern überbauen soll: die Baugenossenschaft Zurlinden. Die Diskussion über zwei umstrittene Initiativen könnte nun eine neue Wendung nehmen.
Knapp zwei Wochen bevor die Zolliker über zwei Initiativen zum Dorfzentrum abstimmen, lenkt der Gemeinderat die Aufmerksamkeit nochmals auf das Projekt der Gemeinde. Die Behörde hat gestern bekannt gegeben, welchen Baurechtsnehmer sie für die Überbauung des Areals des ausgedienten Altersheims Beugi ausgewählt hat: die Zürcher Baugenossenschaft Zurlinden (BGZ).
Die Baugenossenschaft Zurlinden setzt sich aus rund 50 kleineren und mittleren Betrieben aus der Baubranche zusammen. In der Region ist sie bereits bekannt: Beispielsweise erstellte sie die Wohnungen im Küsnachter Hüttengraben, sie hat aber auch Baurechte in anderen Gemeinden inne, etwa in Meilen und Horgen.
Auswärtiger statt Heimische
In Zollikon ist der Gemeinderat von der Gemeindeversammlung 2015 dazu ermächtigt worden, die Planung für 50 Wohnungen und einen Grossverteiler voranzutreiben. Mittlerweile bedrängen aber zwei Initiativen das Projekt. Über diese wird am 22. März abgestimmt. Die eine Initiative fordert, dass die Gemeinde selber baut und das Areal im Dorfzentrum nicht im Baurecht abgibt. Die andere verlangt, dass die Gemeinde das Baurecht den fünf Zolliker Baugenossenschaften einräumt.
Pikanterweise will der Gemeinderat den künftigen Weg nun just mit einer auswärtigen Baugenossenschaft beschreiten. Das könnte jene aus Zollikon erzürnen. «Wir müssen damit rechnen, dass deswegen Kritik aufkommt», sagt denn auch Gemeindepräsidentin Katharina Kull-Benz (FDP). Gleichzeitig sagt sie: «Aus Sicht der Gemeinde ist es ein Glücksfall, dass wir eine Baugenossenschaft gewinnen konnte, die in der Region verankert ist und über langjährige Erfahrung mit dem Bau und dem Betrieb solcher Überbauungen hat.» Sie freue sich darüber, dass die BGZ das Beugi-Areal gemäss den Vorgaben der Zolliker Bevölkerung entwickeln wolle.
Im Gegensatz zu den Zolliker Baugenossenschaften lässt die Wahl des Gemeinderats die Bevölkerung vielleicht etwas ruhiger schlafen. Während des Auswahlverfahrens, in das der Gemeinderat bis zum Schluss keinen Einblick gewährte, hatten sich viele Zolliker besorgt gezeigt. Sie hatten Angst, dass am Schluss ein Investor zum Zug kommen könnte, den nur die Rendite interessiert.
Die 1923 gegründete BGZ hat sich jedoch der Gemeinnützigkeit verpflichtet. Sie gibt ihre Wohnungen zur Kostenmiete ab, hat also keine Gewinnabsichten. Ihre Statuten untersagen es ihr zudem, ihre Liegenschaften zu verkaufen. Das Baurecht, das die BGZ von Zollikon für 82 Jahreerhalten soll, darf sie somit nicht weitergeben.
«Keine Propaganda»
Die Wahl der BGZ dürfte die weitere Diskussion beeinflussen. Insbesondere jene Gruppierungen, die das Projekt der Gemeinde bekämpfen, könnten die Behörde für ihre Informationspolitik kritisieren. Gemeindepräsidentin Kull ist sich bewusst, dass man dem Gemeinderat die Bekanntgabe des Baurechtnehmers kurz vor der Gemeindeversammlung als Abstimmungspropaganda auslegen könnte. Das sei aber nicht der Fall, sagt sie. «Bei unserem Gemeindeprojekt liegen wir so im Terminplan, wie wir es nach dem Ja zum Projektierungskredit 2015 geplant haben.» Gleichzeitig müssten die beiden Initiativen fristgerecht an der Gemeindeversammlung behandelt werden. «Das hat jetzt dazu geführt, dass die Wahl des Baurechtnehmers und die Gemeindeversammlung zeitlich fast zusammenfallen.» Ausserdem sagt die Zolliker Gemeindepräsidentin: «Die Stimmberechtigten hätten sicher kein Verständnis dafür, wenn der Gemeinderat mit der Bekanntgabe seines Entscheids bis nach der Gemeindeversammlung gewartet hätte.»
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch