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Bauarbeiter müssen um Frühpension ab 60 bangen

Um das System für die Zukunft zu sichern, müssen die Beiträge und Bezugsregelungen neu festgelegt werden. (Symbolbild)
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Bauarbeiter müssen fürchten, dass sie künftig nicht mehr ohne massive Einbussen mit 60 in Rente gehen können. Die Gründe: Die BVG-Auffangeinrichtung hat den Vertrag mit der Baubranche gekündigt. Und die Stiftung, über die die frühzeitige Pensionierung finanziert wurde, gerät zusehends in Schieflage.

Der aktuelle Hintergrund, vor dem dieser Streit steht: Das seit Sommer 2003 gültige System, mit dem Bauarbeiter mit 60 Jahren in Rente gehen können, droht zusammenzubrechen. Ein Baustein des Systems ist die Stiftung Flexibler Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (FAR), die die vorzeitige Pensionierung über Lohnabzüge finanziert.

Der andere Baustein ist die BVG-Auffangeinrichtung. Sie stellt im Auftrag des Bundes sicher, dass ältere Arbeitnehmer bis zum Rentenalter 65 im Rahmen der beruflichen Vorsorge Pensionskassenkapital ansparen können, auch wenn sie aus ihrer bisherigen Pensionskasse ausgeschlossen wurden, weil sie vorzeitig in Ruhestand gegangen sind.

Diese BVG-Auffangeinrichtung hat nun den Vertrag mit der Baubranche gekündigt, wie der «Blick» am Donnerstag schreibt. Die Kündigung begründet die Auffangeinrichtung laut dem Bericht damit, dass die frühpensionierten Bauarbeiter weniger einzahlten als sie später in Form einer Rente bezögen. Das Kündigungsschreiben ist an die FAR gerichtet.

Der Grund für die Misere ist, dass sich immer mehr Bauarbeiter frühpensionieren lassen. Bei der Stiftung FAR fliesst mehr Geld ab, als neue finanzielle Mittel hereinkommen. Um das System für die Zukunft zu sichern, müssen die Beiträge und Bezugsregelungen neu festgelegt werden. Der Baumeisterverband fordert die Gewerkschaften auf, «die dringend nötige Sanierung des Systems gemeinsam in Angriff zu nehmen».

Streit um höhere Beiträge und gleich lange Spiesse

Die Unia fordert höhere Beiträge von Baumeistern und Bauarbeitern zur Sicherung der Rente ab 60. Die Baumeister interpretieren das als «polemische Manier» und fürchten ungleiche Spiesse für ausländische und inländische Bauunternehmen auf Schweizer Baustellen.

Die Stiftung Flexibler Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (FAR) ermöglicht Bauarbeitern in der Schweiz seit 2003, dass sie mit dem vollendeten 60. Lebensjahr in Rente gehen können.

In die Stiftung bezahlen Arbeitgeber 5,5 Lohnprozente, Bauarbeiter 1,5 Prozent ihres Lohns. Aus diesem Topf wird die Übergangszeit vom vorzeitigen Renteneintritt mit 60 bis zum regulären Rentenalter 65 finanziert.

Doch nun werden die geburtenstarken Jahrgänge der späten 1950er- und frühen 1960er- Jahre 60 Jahre alt und wollen sich in den vorzeitigen Ruhestand verabschieden. Die finanzielle Schieflage der FAR ist programmiert.

Die Gewerkschaft erachtet diesen Zustand als vorübergehend bis 2024 und will für diesen Zeitraum die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerbeiträge um 0,5 bis 1 Prozent erhöhen.

Ablehnung bei den Baumeistern

«Ausländische Unternehmen, die in der Schweiz Bauaufträge ausführen, bezahlen diese 7 Prozent nicht», sagt Gian-Luca Lardi, Zentralpräsident des Schweizerischen Baumeisterverbands, gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.

Ausländische Bauunternehmer könnten also nur aufgrund dieses Kostenvorteils ihre Leistungen in der Schweiz günstiger anbieten als inländische, sagt Lardi. «Damit ist eine Beitragserhöhung eine Einbahnstrasse»; höhere Beiträge fielen letztlich auf die hiesigen Bauarbeiter zurück. Arbeitsplätze im Inland werden vernichtet. Wegen der Bilateralen dürften die Beiträge zudem nicht von ausländischen Bauunternehmern erhoben werden, fügt Lardi an.

Dieses Argument will Nico Lutz, bei der Unia Leiter Sektor Bau, nicht gelten lassen. «Gerade im Bauhauptgewerbe gründen ausländische Unternehmen in der Regel Niederlassungen in der Schweiz; alles andere ist logistisch viel zu aufwendig», sagt Lutz. Deshalb arbeiten auch ausländische Unternehmen meist nach Schweizer Recht. Zudem haben die Gewerkschaften in den Verhandlungen eine Lösung für dieses Problem vorgeschlagen: «Die Baumeister könnten die Mindestlöhne um 5,5 Prozent erhöhen und die Kosten für die FAR abziehen», schlägt Lutz vor.

SDA/eme