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Gewalt an Basler Fasnacht
Er warf ihr eine Flasche an den Kopf, um ins Gefängnis zu kommen

Basler Fasnacht 2024. Cortège Mittwoch 21. Februar. FOTO © nicole pont
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Die Stadt war voller Fasnächtler, als ein junger Mann am 19. Februar 2024 nach Basel einreiste. Abends konsumierte er Haschisch, mischte sich betrunken unter die Menschen – und warf einer 15-Jährigen unvermittelt eine Cola-Glasflasche an den Kopf. In der Folge zerbarst die Flasche und das Mädchen ging zu Boden. Das sah das Basler Strafgericht als erwiesen an.

Das Dreiergericht um Präsident Mehmet Sigirci (SP) hat den tunesischen Staatsbürger am Mittwoch zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Verurteilte gab an, das Delikt begangen zu haben, um im Gefängnis untergebracht zu werden. Denn: «Das Gefängnis ist besser als die Strasse», so der Tunesier. Auch nach einem halben Jahr Haft sah er das noch gleich.

Es gebe Alternativen, um ins Gefängnis zu kommen

Der junge Mann sprach leise, der Dolmetscher hatte zwischenzeitlich Mühe, ihn zu verstehen. Seine Antworten blieben knapp und vage. Die Reise nach Europa, die 2020 startete, sei deutlich schwerer gewesen, als er erwartet habe. Von Italien reiste der Verurteilte weiter über Frankreich nach Deutschland, wo er einen Asylantrag stellte. Die Einreise nach Basel war illegal, wie das Gericht festhielt.

Der 25-Jährige sprach erstmals lauter, als er sagte: «Ich habe mich gefühlt wie ein Hund auf der Strasse.» Er habe nicht gedacht, dass er das Mädchen durch sein Handeln schlimm verletzen würde, sagte er. Die Geschädigte erlitt unter anderem eine Rissquetschwunde am Kopf.

Dann fügte der Verurteilte an: «Ich möchte mich bei ihr dafür entschuldigen.» Die Frage, ob ihm heute alternative Handlungen einfallen, um ins Gefängnis zu kommen, ohne jemanden zu verletzen, verneinte er dennoch.

«Sie haben jetzt Ihren Schlafplatz»

Nach der Tat entfernte sich der Beschuldigte, wobei er in der Folge einem Passanten, der ihn ansprach, einen Faustschlag verpasste. Als eine benachrichtigte Polizeipatrouille den Tunesier festnehmen wollte, wehrte sich dieser und schlug unter anderem einen Polizisten. Auch das sah das Gericht als erwiesen an.

Die Staatsanwaltschaft (Stawa) klagte den Beschuldigten daher wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Gewalt und Drohung gegen Beamte, einfacher Körperverletzung, illegaler Einreise, Hinderung einer Amtshandlung, mehrfacher Beschimpfung und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes an. «Sie haben jetzt Ihren Schlafplatz», sagte Staatsanwältin Vanessa Walker in ihrem Plädoyer. «Sie sind brutal vorgegangen und haben ihr Gewaltpotenzial eindrücklich offenbart.«

Deshalb forderte die Stawa eine unbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten, eine unbedingte Geldstrafe von 15 Tagessätze à 30 Franken, eine Busse von 300 Franken und einen Landesverweis für sieben Jahre mit Eintrag im Schengener Informationssystem (SIS).

Verteidigung forderte zehn Monate bedingt

Die Verteidigung hingegen plädierte für eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten, eine Busse von 200 Franken und eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen à zehn Franken. Es soll sich nur um qualifizierte einfache Körperverletzung gehandelt haben, sagte Verteidiger Christoph Balmer. Der Beschuldigte habe nicht davon ausgehen können, die 15-Jährige schwer zu verletzen.

Balmer forderte ausserdem einen Freispruch vom Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Beamte. In der Situation mit den Polizisten habe sich der Verurteilte bedroht gefühlt und daher aus Notwehr zugeschlagen.

Das Gericht sah das anders: Neben versuchter schwerer Körperverletzung, versuchter einfacher Körperverletzung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verurteilte das Dreiergericht den 25-Jährigen wegen Hinderung einer Amtshandlung, mehrfacher Beschimpfung, illegaler Einreise und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes.

«Nutzen Sie diese Chance»

Für den Verurteilten bedeutet dies 28 Monate Freiheitsstrafe, davon 16 Monate bedingt bei einer Probezeit von drei Jahren. Dazu kommen eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à zehn Franken mit bedingtem Strafvollzug sowie eine Busse von 100 Franken. Eine weitere Konsequenz ist der Landesverweis für sieben Jahre, der im SIS eingetragen wird.

Der Verurteilte muss der Geschädigten rund 230 Franken Schadenersatz und 1500 Franken Genugtuung bezahlen. Die Zivilforderung eines Polizisten wurde abgewiesen. Dazu kommen die Verfahrenskosten von 4580 Franken und die Urteilsgebühr von 3000 Franken.

«Sie haben nicht den Eindruck gemacht, dass Sie das Gefängnis eines Besseren belehrt hat», sagte Sigirci. Es müsse aber Alternativen zum Leben in Haft geben. «Sie sind noch jung. Nutzen Sie diese Chance, um an Ihrem Leben zu arbeiten.»

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.