Strafbefehle aus dem UnterlandDiese Autofahrten von Senioren waren gefährlich
Ein 93-Jähriger und eine 85-Jährige hätten sich wohl besser nicht mehr ans Steuer gesetzt, wie zwei Strafbefehle aus dem Unterland zeigen.
Die beiden älteren Personen haben etwas gemeinsam: Sie leben in einer privaten Alterseinrichtung – die Frau im Zürcher Unterland, der Mann in der Stadt Zürich. Beide waren bis vor kurzem noch mit dem Auto unterwegs, trotz ihres fortgeschrittenen Alters. Das kommt beide nun teuer zu stehen.
Der Frau, sie ist 85 Jahre alt, passierte ihr Missgeschick vor einem halben Jahr auf dem Parkplatz einer Unterländer Gemeinde. Sie wollte ihren Kleinwagen von einem vermieteten auf einen freien Parkplatz vor dem Gemeindehaus umparkieren. Die Seniorin legte den Rückwärtsgang ein. Damit nahm das Unheil seinen Lauf. Denn beim Rückwärtsfahren touchierte ihr Auto ein anderes Fahrzeug.
Gas statt Bremse
Der leichte Sachschaden wäre vermutlich noch verkraftbar gewesen. Doch anscheinend liess sich die Frau durch die Streifkollision derart verunsichern, dass sie den Hebel des Automatikgetriebes auf «Drive» stellte und dann das Brems- mit dem Gaspedal verwechselte. In der Folge verlor die Rentnerin die Kontrolle über ihr Fahrzeug, und dieses fuhr ungebremst in die gegenüberliegende Fassade des Gemeindehauses. Dabei entstand sowohl am Auto als auch an der Fassade ein Sachschaden.
Neben diesen Kosten muss die Frau nun auch noch die finanziellen Folgen des Strafbefehls akzeptieren. Dieser ist kürzlich rechtskräftig geworden, was bedeutet, dass der Vorfall die Schweizerin zusätzliche 3500 Franken kostet: 400 Franken Busse für die Verletzung der Verkehrsregeln, 2000 Franken für ein Gutachten und 1100 Franken für die Verfahrenskosten. Ein Eintrag im Strafregister bleibt der Seniorin erspart.
Geplatzter Pneu und Schlafmittel
Vorbestraft ist nun dagegen jener Senior, dessen Fahrzeug der Polizei an einem Märzmorgen 2023 unweit des Einkaufszentrums Glatt auffiel. Der Kleinwagen war mit einem geplatzten Pneu unterwegs. Der damals 93-jährige Fahrer wurde kontrolliert und einer Blutkontrolle unterzogen. Das toxikologische Gutachten zeigte: Der Mann stand unter Einfluss eines Wirkstoffs, der in Schlafmitteln vorkommt.
Das führte dazu, dass sein Reaktionsvermögen stark eingeschränkt war. Überdies, so der Staatsanwalt, führt der Wirkstoff zu einer Verminderung der geistigen Fähigkeiten und der Leistungsreserve. Er kommt deshalb zum Schluss, dass sich der Senior zum Zeitpunkt der Fahrt in einem fahrunfähigen Zustand befand.
Der Urteilsvorschlag des Staatsanwalts im Strafbefehl: eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 150 Franken, also insgesamt 3000 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Bezahlen muss der Schweizer eine Busse von 800 Franken und Verfahrenskosten von insgesamt 2200 Franken. Dieses Verdikt hat der heute 94-Jährige akzeptiert, weshalb der Strafbefehl kürzlich rechtskräftig geworden ist.
Ab 75 regelmässig zur Kontrolle
Ob den beiden älteren Personen nach diesen Vorfällen der Führerausweis entzogen wurde, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Für diese Massnahme ist das Strassenverkehrsamt zuständig.
Über 75-jährige Fahrzeuglenkende sind in der Schweiz alle zwei Jahre zu einer medizinischen Kontrolle bei der Hausärztin oder dem Hausarzt verpflichtet. Im Kanton Zürich sind es jährlich mehr als 40’000 Seniorinnen und Senioren, die zu solchen Check-ups aufgeboten werden. Dabei prüft der Arzt das Gesichtsfeld, die Sehschärfe, das Hörvermögen und den Gesundheitszustand im Allgemeinen.
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung empfiehlt, bereits vor dem Erreichen dieser Altersgrenze einen Fahrsicherheitstest zu absolvieren. Verschiedene Schweizer Organisationen bieten zudem praktische Auffrischungskurse speziell für Seniorinnen und Senioren an.
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