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Zu hohe Staatsschulden
EU-Rat billigt Strafverfahren gegen sieben EU-Staaten

epa11408730 An Italian paratrooper performs with an EU flag during the G7 Summit in Borgo Egnazia, Brindisi, Italy, 13 June 2024. The 50th G7 summit will bring together the Group of Seven member states leaders in Borgo Egnazia resort in southern Italy from 13 to 15 June 2024.  EPA/GIUSEPPE LAMI
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Wegen zu hoher Neuverschuldung hat der Rat der Europäischen Union grünes Licht für Strafverfahren gegen Frankreich, Italien und fünf weitere Länder gegeben. Das Gremium der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten folgte damit einer Empfehlung der EU-Kommission aus dem vergangenen Monat. Neben Frankreich und Italien sind auch Belgien, Ungarn, Malta, Polen und die Slowakei betroffen. Gegen Rumänien ist zudem seit 2020 ein Verfahren anhängig, was ebenso nach Abstimmung der Länder nun weiterläuft.

Ziel der Defizitverfahren ist es, Staaten zu solider Haushaltsführung zu bringen. Theoretisch sind bei anhaltenden Verstössen auch Strafen in Milliardenhöhe möglich. In der Praxis wurden diese aber noch nie verhängt.

Für die Einleitung der neuen Verfahren war für jedes Land ein eigener Beschluss notwendig. Das betroffene Land durfte bei der Entscheidung per schriftlichem Verfahren nicht mitwirken. In einem nächsten Schritt wird die Europäische Kommission den Mitgliedsstaaten Empfehlungen zur Schuldenreduzierung aussprechen, die dann wiederum vom Rat der EU angenommen werden müssen. Das ist derzeit für das Jahresende vorgesehen.

Erstmals neue Verfahren nach Corona-Pause

Die strenge haushaltspolitische Überwachung mit Defizitverfahren war wegen der Corona-Krise sowie der Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine zuletzt ausgesetzt. Wird ein Strafverfahren eingeleitet, muss ein Land Gegenmassnahmen einleiten, um Verschuldung und Defizit zu senken. Damit soll vor allem die Stabilität der Eurozone gesichert werden.

Ob die EU-Länder die Regeln für Haushaltsdefizite und Staatsschulden einhalten, wird von der Europäischen Kommission überwacht. Das Regelwerk erlaubt eine Neuverschuldung von höchstens drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), gleichzeitig darf der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten.

SDA/sme