AboAus dem Bezirksgericht ZürichWenn aus Nötigung Stalking wird
Ein 28-jähriger Türke wird wegen diverser Delikte zum Nachteil seiner Ex-Freundin verurteilt. In Zukunft könnte dafür ein einziger Strafartikel reichen: Stalking.
Es ist der Klassiker. Zuerst die Mitleidsschiene, dann – wenn die Angebetete sich nicht besinnt – die Steigerung: Drohungen, Telefonterror, Nötigungen, Ungehorsam gegen ein angeordnetes Kontakt- und Rayonverbot. Der 28-jährige Türke, der vor dem Bezirksgericht erscheinen muss, passt perfekt in dieses Bild.