Wikileaks-GründerAssange darf Berufung gegen Auslieferung an die USA einlegen
Wikileaks-Gründer Julian Assange darf Berufung gegen seine drohende Auslieferung an die USA einlegen. Das entschied der Londoner High Court am Montag.
Die beiden Richter erklärten, Assange habe Grund, die Auslieferungsanordnung der britischen Regierung anzufechten. Der 52-Jährige ist wegen Spionage in 17 Fällen und des Vorwurfs des Computermissbrauchs angeklagt, weil er vor fast 15 Jahren auf seiner Enthüllungsplattform Wikileaks eine Reihe von geheimen US-Dokumenten veröffentlicht hat. Die US-Regierung hat erklärt, Assanges Handlungen seien über die eines Journalisten hinausgegangen. Er habe geheime Regierungsdokumente veröffentlicht, die Menschenleben gefährdet hätten.
Anhänger von Assange argumentieren, er sei ein unter der US-Verfassung geschützter Journalist, der Fehlverhalten des US-Militärs im Irak und in Afghanistan enthüllt habe. Letzteres sei im Interesse der Öffentlichkeit gewesen. Die Strafverfolgung von Assange sei politisch motiviert. In den USA bekäme der Australier kein faires Verfahren, sagen seine Unterstützer.
Der Rechtsstreit zieht sich seit mehr als zehn Jahren hin. Assange sitzt seit fünf Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London.
DPA/pash
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