Anwohner zeigt Kapitäne wegen Hornsignalen an
Die Affäre um das Hornverbot auf dem Zürichsee nimmt wieder an Brisanz zu. Der Anwohner, der das Verbot bewirkt hat, geht nun mit Anzeigen gegen Schiffskapitäne vor.
Nichts ist es mit der Ruhe um das seit Juli 2017 geltende Hornverbot auf dem Zürichsee. Erwirkt hat es ein Seeanwohner in Stäfa mit seiner Klage gegen das seit über einem halben Jahrhundert von der Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) angewendete Warnsignal durch ein viertelsekündiges Hornen. Da dieses Signal nicht im Gesetz für die Binnenschifffahrt enthalten ist, hat es das Bundesamt für Verkehr verboten. Seither gilt das vorgeschriebene vier Sekunden dauernde Hornen oder Hupen zur Vermeidung von Kollisionen mit Booten und Schwimmern.
Doch auch das bringt den Mann auf die Palme, wie Radio Energy am Dienstag berichtete. Er hat mehrmals einen Missbrauch des langen Warnhornens festgestellt und die ZSG-Kapitäne angezeigt. Statthalterin Patrizia Merotto bestätigt, dass am Statthalteramt des Bezirks Meilen «im August sechs Anzeigen eingegangen sind — alle aus Stäfa». In jedem einzelnen Fall wird der Schiffsführer durch die Polizei einvernommen. Bestätigt sich der Anzeigegrund, wird eine Busse verfügt. Merotto hofft, dass alle Verfahren noch 2018 abgeschlossen werden.
Gespräch abgelehnt
Eine Anzeige durch den Stäfner erfolgte bereits 2017. Sie wurde aber nach Einvernahme des Kapitäns eingestellt, weil das lange Hornsignal zurecht erfolgt war, sagt ZSG-Direktor Roman Knecht. Er erhofft sich auch für die hängigen Fälle eine Einstellung des Verfahrens. «Die Anzeigen schaffen Verunsicherung bei den Schiffsführern, weil sie sich doppelt überlegen müssen, ob sie vor dem Steg in Stäfa hornen müssen oder es unterlassen.» Das erhöhe das Risiko einer Kollision.
Darum sei das früher verwendete kurze Hornen ideal gewesen, erklärt Knecht. «Alle wussten es als Achtungssignal zu deuten, heute darf nur noch im letzten Moment das ultimative Warnsignal angewendet werden, wenn es nicht mehr anders geht.»
Der ZSG-Direktor suchte das Gespräch mit dem Seeanwohner, um ihm die Wahrnehmungslage an Bord vor Augen zu führen. Doch der Mann habe die Einladung abgelehnt und beharre auf seinen Standpunkten. Ob die ZSG im Falle einer Busse die Strafe für ihren Angestellten übernehmen würde, lässt Knecht offen. «Grundsätzlich liegt die Verantwortung beim Schiffsführer, wir würden aber jeden Fall einzeln beurteilen.»
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