AboAnwohner blitzen mit Klage gegen Sportanlage ab
Der Betrieb auf dem Sportplatz Langacker in Herrliberg muss nicht weiter eingeschränkt werden: Das kantonale Baurekursgericht weist den Rekurs zweier lärmgeplagter Anwohner in allen Punkten ab.
Die Empörung war gross, als die ZSZ vor drei Monaten publik machte, dass zwei Anwohner gegen den Betrieb der Herrliberger Sportanlage Langacker vor Gericht gezogen sind. Von «dahergelaufenen Bonzen» war die Rede in den Leserbriefspalten, denen man die «Rote Karte» zeigen müsse, weil sie einen wert-vollen Treffpunkt für Jung und Alt gefährden würden.