AboFreiheitsberaubung in WinterthurLetzter Akt im An’Nur-Prozess: Nordmazedonier muss Schweiz verlassen
Die Staatsanwaltschaft beharrte bis vor Bundesgericht auf dem Landesverweis für einen Nordmazedonier. Dieser war in eine Freiheitsberaubung in der An’Nur-Moschee involviert. Das Obergericht hat nun den Verweis angeordnet.
Ab Mitte 2015 geriet die An’Nur-Moschee in Winterthur-Hegi in die Schlagzeilen. Im Gotteshaus verkehrte die Salafistenszene und rekrutierte Jugendliche für den Heiligen Krieg in Syrien. Und es traten Hassprediger auf. Im Zusammenhang mit der Recherche eines freien Journalisten eskalierte im November 2016 die Situation. Eine Gruppe von bis zu zehn Muslimen hatte einen 30-jährigen und einen 33-jährigen Nordafrikaner in der Moschee festgehalten. Sie sollen die beiden Männer angespuckt, geschlagen und mit dem Tod bedroht haben.