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Messerattacke von Morges
Anklage gegen 28-jährigen IS-Anhänger eingereicht

Vor diesem Gebäude im Zentrum von Morges wurde ein Mann, der essen wollte, niedergestochen und tödlich verletzt.

Die Bundesanwaltschaft hat wegen eines jihadistisch motivierten Anschlags gegen einen 28-jährigen, schweizerisch-türkischen Doppelbürger Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht. Der Mann tötete im September 2020 in Morges eine Person mit einem Messer.

Der Täter hatte vor einer Imbissbude im Eingangsbereich eines Einkaufszentrums von Morges zugestochen. Das Mordopfer war ein zufällig anwesender Mann, der mit seinen Freunden zu Abend essen wollte. Der 29-Jährige war das erste Todesopfer des islamistischen Terrorismus in der Schweiz.

Die Bundesanwaltschaft (BA) beschuldigt den Mann zudem versuchter Brandstiftung und versuchter Verursachung einer Explosion. Der 28-Jährige habe im April 2019 eine Tankstelle in Prilly VD in Brand setzen wollen und so einen Anschlag für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) begehen wollen. Dies schreibt die BA in einer am Donnerstag veröffentlichten Medienmitteilung. Der Anschlag gelang nicht.

Seit seiner Festnahme am 13. September 2020 befindet sich der Mann in Untersuchungshaft. Dort soll er gemäss weiteren Ausführungen der BA im November 2020 einen Wärter angegriffen und versucht haben, diesen zu töten. Im gleichen Monat habe er ausserdem einen Beamten des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) angegriffen.

Die Liste der angeklagten Delikte umfasst aufgrund der begangenen Taten Mord, versuchte vorsätzliche Tötung, versuchte vorsätzliche Brandstiftung und Verursachung einer Explosion, Verstoss gegen das IS-/Al-Qaida-Gesetz, Gewalt und Drohung gegen Beamte und weitere Straftaten.

Vorzeitiger Strafvollzug

Die BA hat ursprünglich ein Gesuch des Beschuldigten für einen vorzeitigen Strafvollzug positiv beantwortet – allerdings unter der Bedingung, dass dies in einer Justizvollzugsanstalt mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen geschieht. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hervor.

Im Rahmen der Abklärungen der BA beim zuständigen Strafvollzugsamt des Kantons Waadt führte dieses aus, dass die Westschweizer Gefängnisse notorisch überfüllt seien.

Aus diesem Grund würden verurteilte Personen vorgezogen. Würde der Betroffene zu ihnen überstellt, könne der vorzeitige Strafvollzug nicht gemäss den dafür geltenden waadtländischen Bestimmungen durchgeführt werden. Das Amt liess der BA deshalb einen negativen Vorbescheid zukommen, wie das Bundesstrafgericht in seinem Entscheid ausführt.

Die BA wies das Gesuch des 28-Jährigen in der Folge ab. Es stützte sich dabei vorwiegend auf die Begründung des kantonalen Justizvollzugsamtes. Dies genügt gemäss den Ausführungen der Beschwerdekammer jedoch nicht. Diese hat den Entscheid deshalb aufgehoben und zur neuen Beurteilung zurückgewiesen.

SDA/oli