AboAus dem ObergerichtAls die Kollegin aus dem Fenster stürzte, gingen sie einfach nach Hause
Muss man einem Menschen in Not helfen? Ja, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Dies haben drei Beschuldigte erfahren, die wegen unterlassener Nothilfe verurteilt wurden.
Es muss hoch hergegangen sein in der Wohnung einer 39-jährigen Brasilianerin im Zürcher Bermudadreieck an der Hohlstrasse. Mit dabei waren ein 32-jähriger brasilianischer Barbetreiber und zwei Transfrauen, eine 49-Jährige aus Brasilien und eine 32-Jährige aus Kolumbien. Mit dabei waren auch jede Menge Alkohol, Kokain, Cannabis und Ecstasy. Der feuchtfröhliche Abend endete aber «ziemlich tragisch», wie der Gerichtsvorsitzende das Geschehen zusammenfasste.