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Adliswiler Stadthausareal wird ein Fall fürs Verwaltungsgericht

Es wird noch Monate, wenn nicht Jahre dauern, bis die Grossüberbauung auf dem ehemaligen Stadthausareal realisiert wird.
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Vor sieben Jahren konnte die Adliswiler Bevölkerung in einem Workshop mitreden, wie die künftige Überbauung beim so genannten Stadthausareal im Zentrum aussehen soll. Seither ist viel passiert, aber nichts realisiert worden. Im Jahr 2011 gewann die Investorin Leutschenbach AG den Investorenwettbewerb, mit dem Plan auf dem 6200 Quadratmeter-Areal für rund 50 Millionen Franken vier Gebäude zu errichten.

Der Heimatschutz kämpfte gleichzeitig gegen den Abriss von zwei Gebäuden auf dem Areal - ohne Erfolg. Danach wurde ein Gestaltungsplan erarbeitet, der vom Stadtrat nach zähen Verhandlungen, schliesslich auch vom Parlament den Segen bekam. Und dann, als die Buckelpiste für die Investoren eigentlich bereits bezwungen schien, blockierten zwei Einwohner das Projekt. Sie reichten nach dem Ja des Parlaments im Dezember 2015 eine Stimmrechtsbeschwerde mit der Begründung ein, man hätte für eine der Grundflächen mehr als die ausgehandelten 5,5 Millionen Franken erzielen können.

Auflagen bestimmen Preis

Nun hat der Bezirksrat den Rekurrenten und der Stadt Adliswil den Beschluss zugestellt. Darin weist er die Beschwerde zurück. In der Begründung heisst es, dass der Marktpreis seiner Meinung nach nicht unterschritten wurde, da die Stadt Adliswil der Investorin im Gestaltungsplan besondere Auflagen gemacht habe. Diese erwiesen sich als gesamthaft sehr einschränkend, was sich «unbestrittenermassen auf den erzielbaren Kaufpreis auswirkt.»

Im Klartext heisst das: dem vom Parlament und Stadtrat abgesegnete Landpreis von 5,5 Millionen Franken steht ein klarer Gegenwert gegenüber, der dem Volkswillen entspricht. «Durch die Auflagen hat die Adliswiler Bevölkerung weiterhin vollen Zugang zum Grundstück und zur Sihl», sagt Bezirksratspräsident Armin Steinmann (SVP). Dazu würden die Auflagen auch eine maximale Gebäudehöhe von 35 Meter vorschreiben. Diese Punkte relativieren laut dem Bezirksrat einen allfälligen Einnahmeverlust beim Verkaufspreis.

Die Rekurrenten sind mit diesem Urteil nicht zufrieden. Sie haben ihre Beschwerde sofort ans Verwaltungsgericht weitergezogen. Damit wird die Historie des Projekts nicht nur um ein Kapitel reicher, die Realisierung bleibt auch auf unbestimmte Zeit blockiert ist.

Investoren-Ausstieg unwahrscheinlich

Die Bevölkerung muss also weiterhin mit einem Provisorium aus Parkplätzen und «Urban Gardening» leben, anstatt mit einer neuen Zentrumsüberbauung. Dem Stadtrat dürfte aber auch eine weitere Frage Bauchschmerzen bereiten. Bleibt die Investorin auch mit den Verzögerungen am Projekt interessiert? Mittlerweile dürfte sie sich nämlich ohne weitere Konsequenzen aus dem Projekt zurückziehen und das geplante Investitionsvolumen von rund 50 Millionen Franken andernorts investieren.

Henrik J. Stump, Verwaltungsratspräsident der Leutschenbach AG, beruhigt aber. «Wir stehen nach wie vor hinter dem Projekt», sagt er. Der Standort Adliswil sei attraktiv und würde momentan noch von anderen Investoren stark unterschätzt. «Darum wollen wir die Überbauung unbedingt realisieren.» Zudem lebt Stump in Kilchberg und sei in seiner Freizeit oft in Adliswil unterwegs, «die Stadt liegt mir einfach am Herzen.»

Ein weiterer gewichtiger Grund für die Geduld der Investoren ist aber sicherlich auch, dass sie bereits mehrere 100 000 Franken in das Vorprojekt investiert hat, wie Stump sagt.