Abbruch des alten Gemeindehauses ist vorerst vom Tisch
Das Drama um das ehemalige Uetiker Gemeindehaus ist um einen Akt reicher. Nachdem der Gemeinderat das Haus rückbauen wollte, hat er nun vom Bezirksrat eine Abfuhr kassiert. Ganz beerdigen will die Gemeinde ihre Pläne aber nicht.
Das Bühnenbild und die Theaterutensilien des Dramatischen Vereins Uetikon erhalten eine neue Heimat im alten Gemeindehaus Uetikon – und dieses damit eine Gnadenfrist. Hintergrund dafür, dass das Gemeindehaus an der Weissenrainstrasse 20 vorerst nicht abgerissen wird, ist allerdings nicht der Lagerbedarf des Laientheaters, sondern ein Entscheid des Bezirksrates.
Nachdem die Gemeindeversammlung im letzten Dezember den Posten für den Rückbau des Gemeindehauses über 87 000 Franken aus dem Budget gestrichen hatte, gelangte der Gemeinderat an den Bezirksrat. Er zweifelte an, dass das Streichen der entsprechenden Summe überhaupt in der Kompetenz der Versammlung liege.
Frage nach der Kompetenz
Nun wird es happig für die Gemeinde-Exekutive. Der Bezirksrat teilt die Ansicht des Gemeinderats nicht, dass es in dessen Kompetenz liegt, das Haus abzubrechen. Der Bezirksrat komme zum Schluss, dass der mutmassliche Restwert des Hauses höher liege als die Finanzkompetenz des Gemeinderates, schreibt eben jener in einer Medienmitteilung. Diese Kompetenz beträgt 200 000 Franken.
Die Uetiker Liegenschaftenvorsteherin Heidi Mühlemann (parteilos) ist indes anderer Meinung als der Bezirksrat. Sie verweist auf die Schätzung eines «renommierten Bewertungsunternehmens», die dem Gebäude keinen Wert mehr zuspreche. Mühlemann betont, dass das Haus nicht nur keinen Wert mehr hat, sondern, sogar grosse Kosten generieren würde. «Man müsste sehr viel überholen: die Fenster, die Gebäudehülle, die Dämmung und die Toiletten.» Auch eine neue Heizung werde bald fällig. Die Uetikerin gibt zu bedenken, dass ein Publikumsverkehr im Gemeindehaus auch wegen feuerpolizeilichen Gründen nicht möglich sei. Angesichts einer früheren Umzonung in die Wohnzone könnte das Gebäude zudem nur als Wohnhaus genutzt und müsste entsprechend umgebaut werden. In Betrieb ist das alte Haus bereits seit Ende 2015 nicht mehr, als das neue Gemeindehaus, das in unmittelbarer Nähe an der Bergstrasse liegt, eingeweiht wurde.
Kosten in Millionenhöhe
Dass das alte Gemeindehaus ein Sanierungsfall ist, hatte bereits Mühlemanns Vorgänger im Amt des Liegenschaftenvorstehers, Christian Schucan (FDP), vor gut einem Jahr der ZSZ gegenüber gesagt. Er sprach damals von nötigen Investitionen von 1,5 bis 2 Millionen Franken. Eine Zahl, die Mühlemann bestätigt.
Auch wenn die Gemeinde den Entscheid des Bezirksrates akzeptiert, ist der Rückbau des Gemeindehauses nicht völlig vom Tisch. «Es ist eine solch gute Lage, es wäre schade, wenn das brachliegen würde», betont Mühlemann. Grundsätzlich sei der Gemeinderat der Meinung, dass ein Gebäude, das nicht sinnvoll genutzt werden könne, rückgebaut werden solle. Angrenzend zur Parzelle mit dem Gemeindehaus liegen nämlich noch zwei weitere Liegenschaften, die der Gemeinde gehören. Mit dem Versuch, das Land zu verkaufen und anschliessend, es im Baurecht abzugeben, war der Gemeinderat 2013 und 2016 ebenfalls an der Gemeindeversammlung gescheitert.
«Wir werden erst wieder aktiv, wenn ein konkretes Projekt vorliegt», sagt Mühlemann. «Mittel- und langfristig wollen wir die Grundstücke besser nutzen.» Vorerst steht allerdings kein Rückbau an, weil die Gemeinde stark fokussiert ist auf die Entwicklung des ehemaligen Fabrikgeländes am See. Dieses hat die Gemeinde Uetikon gemeinsam mit dem Kanton erworben. «Es wäre nicht gut, wenn wir an mehreren Ecken und Enden etwas planen würden», sagt die Liegenschaftenvorsteherin. «Wegen all dieser Punkte lassen wir das Gemeindehaus vorerst stehen und geben es für eine niederschwellige Nutzung frei.»
Petitionäre sind zufrieden
Der Beschluss des Bezirksrates legt nahe, dass künftig die Gemeindeversammlung über einen Rückbau des Hauses entscheiden müsste. Dies wäre auch im Sinn von Cornelia Camenzind. Die Uetikerin war eine der Petitionäre, die dem Gemeinderat letzten Dezember 180 Unterschriften gegen einen Abbruch überreicht hatten. Sie hatte bereits vor einem Jahr der ZSZ gegenüber gesagt, dass die Gemeindeversammlung über die Zukunft des Gemeindehauses abstimmen solle. Fühlt sie nun Genugtuung angesichts des Beschlusses des Bezirksrates? «Ein Stück weit schon», sagt Camenzind. Das Haus sei ja einst ein Geschenk an die Stimmbürger gewesen, wirft sie einen Blick zurück auf die Geschichte des 1934 erstellten Baus. «Uns geht es darum, dass der Gemeinderat nicht eigenmächtig über den Rückbau beschliesst.» Sollte der Rückbau dereinst wieder aktuell werden, ist für Camenzind deswegen klar, dass es am Entscheid der Gemeindeversammlung nichts zu deuteln gibt. «Wenn eine Mehrheit der Gemeindeversammlung für einen Rückbau ist, könnte ich damit leben.»
Dass der Gemeinderat den Rückbau des Gemeindehauses trotz Ablehnung des Verkaufs, der Abgabe im Baurecht und der Streichung des Budgetpostens durch die Gemeindeversammlung weiter verfolgt hat, empfindet Camenzind als «Zwängerei», wie sie sagt. Klar ist aber: Der jetzige Entscheid des Bezirksrates ist nur ein Zwischenhalt – in einigen Jahren dürfte das alte Gemeindehaus wieder zum Thema werden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch