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Abbruch des alten Gemeindehauses ist vorerst vom Tisch

Stein des Anstosses: Die Zukunft der Grundstücke um das alte Uetiker Gemeindehaus wird seit langem kontrovers diskutiert.
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Das Bühnenbild und die Theaterutensilien des Dramatischen Vereins Uetikon erhalten eine neue Heimat im alten Gemeindehaus Uetikon – und dieses damit eine Gnadenfrist. Hintergrund dafür, dass das Gemeindehaus an der Weis­sen­rainstrasse 20 vorerst nicht abgerissen wird, ist allerdings nicht der Lagerbedarf des Laientheaters, sondern ein Entscheid des Bezirksrates.

Nachdem die Gemeinde­versamm­lung im letzten Dezember den Posten für den Rückbau des Gemeindehauses über 87 000 Franken aus dem Budget gestrichen hatte, gelangte der Gemeinderat an den Bezirksrat. Er zweifelte an, dass das Streichen der ent­sprechenden Summe überhaupt in der Kompetenz der Versammlung liege.

Frage nach der Kompetenz

Nun wird es happig für die Gemeinde-Exekutive. Der Bezirksrat teilt die Ansicht des Gemeinderats nicht, dass es in dessen Kom­petenz liegt, das Haus abzubrechen. Der Bezirksrat komme zum Schluss, dass der mutmass­liche Restwert des Hauses höher liege als die Finanzkompetenz des Gemeinderates, schreibt eben jener in einer Medienmitteilung. Diese Kompetenz beträgt 200 000 Franken.

Die Uetiker Liegenschaftenvorsteherin Heidi Mühlemann (parteilos) ist indes anderer Meinung als der Bezirksrat. Sie verweist auf die Schätzung eines «renommierten Bewertungsunternehmens», die dem Gebäude keinen Wert mehr zuspreche. Mühle­mann betont, dass das Haus nicht nur keinen Wert mehr hat, sondern, sogar grosse Kosten generieren würde. «Man müsste sehr viel überholen: die Fenster, die Gebäudehülle, die Dämmung und die Toiletten.» Auch eine neue Heizung werde bald fällig. Die Uetikerin gibt zu bedenken, dass ein Publikums­verkehr im Gemeindehaus auch wegen feuerpolizeilichen Gründen nicht möglich sei. Angesichts einer früheren Umzonung in die Wohnzone könnte das Gebäude zu­dem nur als Wohnhaus genutzt und müsste entsprechend umgebaut werden. In Betrieb ist das alte Haus bereits seit Ende 2015 nicht mehr, als das neue Gemeindehaus, das in unmittelbarer Nähe an der Bergstrasse liegt, eingeweiht wurde.

Kosten in Millionenhöhe

Dass das alte Gemeindehaus ein Sanierungsfall ist, hatte bereits Mühle­manns Vorgänger im Amt des Liegenschaftenvorstehers, Chris­tian Schucan (FDP), vor gut einem Jahr der ZSZ gegenüber gesagt. Er sprach damals von nöti­gen Investitionen von 1,5 bis 2 Millionen Franken. Eine Zahl, die Mühle­mann bestätigt.

Auch wenn die Gemeinde den Entscheid des Bezirksrates akzeptiert, ist der Rückbau des Gemeinde­hauses nicht völlig vom Tisch. «Es ist eine solch gute ­Lage, es wäre schade, wenn das brachliegen würde», betont Mühle­mann. Grundsätzlich sei der Gemeinde­rat der Meinung, dass ein Gebäude, das nicht sinnvoll genutzt­ werden könne, rückgebaut werden solle. Angrenzend zur Parzelle mit dem Gemeindehaus liegen nämlich noch zwei weitere Liegenschaften, die der Gemeinde gehören. Mit dem Versuch, das Land zu verkaufen und anschliessend, es im Baurecht abzugeben, war der Gemeinderat 2013 und 2016 ebenfalls an der Gemeindeversammlung gescheitert.

«Wir werden erst wieder aktiv, wenn ein konkretes Projekt vorliegt», sagt Mühle­mann. «Mittel- und langfristig wollen wir die Grund­stücke besser nutzen.» Vorerst steht allerdings kein Rück­bau an, weil die Gemeinde stark fokussiert ist auf die Entwicklung des ehemaligen Fabrikgeländes am See. Dieses hat die Gemeinde Ueti­kon gemeinsam mit dem Kanton erworben. «Es wäre nicht gut, wenn wir an mehreren Ecken und Enden etwas planen würden», sagt die Liegenschaftenvorsteherin. «Wegen all dieser Punkte lassen­ wir das Gemeindehaus vorerst stehen und geben es für eine niederschwellige Nutzung frei.»

Petitionäre sind zufrieden

Der Beschluss des Bezirksrates legt nahe, dass künftig die Gemeindeversammlung über einen Rückbau des Hauses entscheiden müsste. Dies wäre auch im Sinn von Cornelia Camenzind. Die Uetike­rin war eine der Petitio­näre, die dem Gemeinderat letzten Dezember 180 Unterschriften gegen einen Abbruch überreicht hatten. Sie hatte bereits vor einem Jahr der ZSZ gegenüber gesagt, dass die Gemeindeversammlung über die Zukunft des Gemeindehauses abstimmen solle. Fühlt sie nun Genugtuung angesichts des Be­schlusses des Bezirksrates? «Ein Stück weit schon», sagt Camen­zind. Das Haus sei ja einst ein Geschenk an die Stimmbürger gewesen, wirft sie einen Blick zurück auf die Geschichte des 1934 erstellten Baus. «Uns geht es dar­um, dass der Gemeinderat nicht eigen­mächtig über den Rückbau beschliesst.» Sollte der Rückbau dereinst wieder aktuell werden, ist für Camen­zind deswegen klar, dass es am Entscheid der Gemeindeversammlung nichts zu deuteln gibt. «Wenn eine Mehrheit der Gemeindeversammlung für einen Rückbau ist, könnte ich damit­ leben.»

Dass der Gemeinderat den Rückbau des Gemeindehauses trotz Ablehnung des Verkaufs, der Abgabe im Baurecht und der Streichung des Budgetpostens durch die Gemeindeversammlung weiter verfolgt hat, empfindet Camen­zind als «Zwängerei», wie sie sagt. Klar ist aber: Der jetzige Entscheid des Bezirksrates ist nur ein Zwischenhalt – in einigen Jahren dürfte das alte Gemeindehaus wieder zum Thema werden.