Anklage nach Todesfall17-Jähriger stirbt in psychiatrischer Klinik im Aargau – Ärztin droht lange Haftstrafe
Ein Patient der psychiatrischen Klinik in Windisch ist nach schweren Selbstverletzungen verstorben. Die Staatsanwaltschaft klagt nun die behandelnden Ärzte an.

Zwei ehemalige leitende Ärzte der Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) sind wegen vorsätzlicher beziehungsweise fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, im Jahr 2020 einen 17-jährigen Patienten nicht genügend gegen Selbstverletzungen geschützt zu haben.
Der junge Patient hatte sich während eines stationären Aufenthalts wiederholt selbst schwere Verletzungen zugefügt. Er trat im November freiwillig in die psychiatrische Klinik ein. Aufgrund einer raschen Verschlechterung seines psychischen Zustands wurde kurz darauf eine fürsorgerische Unterbringung angeordnet, die gerichtlich bestätigt wurde. Anlass dafür waren unter anderem eine Zwangsstörung und ein erhöhtes Risiko der Selbstverletzung.
Schweres Schädel-Hirn-Trauma
In den Wochen vor dem Vorfall liess sich der junge Mann mehrfach absichtlich rückwärtsfallen, wobei er sich zunehmend schwere Kopfverletzungen zuzog. Die Klinik dokumentierte unter anderem auch eine Serie von Stürzen, die sich in kurzer Abfolge ereigneten, wie die Staatsanwaltschaft schreibt.
Am 30. Dezember wurde der Patient regungslos im Zimmer aufgefunden, nachdem er sich zuvor erneut mehrfach fallen gelassen hatte, wie es in der Medienmitteilung heisst.
Er wurde notfallmedizinisch versorgt und per Helikopter ins Universitätsspital Zürich überführt, wo er wenige Tage später an den Folgen eines schweren Schädel-Hirn-Traumas verstarb.
Schwere Vorwürfe gegen Oberärztin
Gestützt auf ein eingeholtes psychiatrisches Fachgutachten geht die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach davon aus, dass eine engmaschige Betreuung in diesem Fall zwingend erforderlich gewesen wäre, wie die Oberstaatsanwaltschaft Aargau am Mittwoch mitteilte.
Die beschuldigte Oberärztin soll trotz Kenntnis des Selbstverletzungsrisikos und der wiederholten Stürze keine ausreichenden Massnahmen zum Schutz des Patienten getroffen haben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft nahm sie damit bewusst in Kauf, dass der Patient tödliche Verletzungen erleiden könnte.
Ihr wird die vorsätzliche Tötung durch Unterlassen des Patienten vorgeworfen.
Hohe Strafen gefordert
Dem mitangeklagten leitenden Oberarzt, dem die Beschuldigte unterstellt war, wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen. Er soll die Gefahrenlage zwar erkannt und dokumentiert, jedoch pflichtwidrig unterlassen haben, notwendige Schutzmassnahmen längerfristig anzuordnen oder durchzusetzen.
Die Staatsanwaltschaft beantragt eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Jahren gegen die Oberärztin sowie eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren gegen den leitenden Oberarzt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für beide Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
SDA/aeg
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