Sozialhilfe für MigrantenAargau beendet widerrechtliche Praxis bei Flüchtlingen
Anerkannte und vorläufig aufgenommene Migranten in Asylunterkünften erhalten im Kanton Aargau mehr Geld. Das bisherige Vorgehen widersprach dem Bundesrecht.
Der Aargauer Sozialdienst bezahlt ab sofort allen anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen, die in Asylunterkünften leben, die normalen Ansätze der Sozialhilfe. Bisher wurden diese Flüchtlinge nach Asylansätzen unterstützt, was Bundesrecht widersprach.
Ab Donnerstag richte der Kantonale Sozialdienst anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen in Asylunterkünften des Kantons und der Gemeinden den sogenannten Grundbedarf für den Lebensunterhalt aus, teilte das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) mit. Dabei beachte man die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos).
Damit werden diese Flüchtlinge bei der Sozialhilfe Schweizerinnen und Schweizern gleichgestellt. Die bisherige Praxis mit Sozialhilfe nach Asylansätzen habe neben dem Bundesrecht auch der Flüchtlingskonvention widersprochen, schrieb das DGS weiter.
SDA
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