AboTödlicher Unfall auf A361-Jähriger wird wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Ein auf der Autobahn stehender Automobilist wurde 2018 getötet. Der Unfallverursacher weist am Prozess jegliche Schuld zurück – erfolglos.
Der Satz klingt grausam: «Der Verstorbene hat fahrlässig gehandelt.» Geäussert hat ihn der Mann, der am 13. Juni 2018 einen Autofahrer auf der A3 bei Wädenswil angefahren und getötet hat. Das Opfer stand dunkel gekleidet um 5 Uhr morgens auf der Überholspur bei einer unbeleuchteten Unfallstelle. Das Bezirksgericht Horgen musste beurteilen, ob der Verstorbene wirklich fahrlässig gehandelt hatte – oder der Unfallverursacher.