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AboTödlicher Unfall auf A3
61-Jähriger wird wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Der tödliche Unfall passierte bei der Autobahnausfahrt Wädenswil. Das Auto des Beschuldigten ist im Hintergrund zu sehen.
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Der Satz klingt grausam: «Der Verstorbene hat fahrlässig gehandelt.» Geäussert hat ihn der Mann, der am 13. Juni 2018 einen Autofahrer auf der A3 bei Wädenswil angefahren und getötet hat. Das Opfer stand dunkel gekleidet um 5 Uhr morgens auf der Überholspur bei einer unbeleuchteten Unfallstelle. Das Bezirksgericht Horgen musste beurteilen, ob der Verstorbene wirklich fahrlässig gehandelt hatte – oder der Unfallverursacher.

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