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Unterschriftenbschiss
21’000 gefälschte Unterschriften: Bundeskanzlei reicht Strafanzeige ein

Schweizer Bundeshaus mit Steuerformularen und rotem Stift im Hintergrund.
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Die Enthüllung dieser Redaktion über die Fälschung von mutmasslich Tausenden von Unterschriften durch kommerzielle Unterschriftensammler, die für das Zustandekommen von Volksinitiativen gefälscht wurden, erschütterte vergangenen Sommer die Schweiz. Besonders in der Kritik stand daraufhin die Bundeskanzlei, welche die Unterschriften beglaubigen muss.

Jetzt hat diese eine Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft wegen der Fälschung von rund 21’000 Unterschriften eingereicht. Es ist bereits ihre dritte. Die neue Anzeige betrifft mutmasslich falsche Unterschriften bei fünf verschiedenen Volksinitiativen. Diese wurden überwiegend zwischen Juli und September des vergangenen Jahres eingereicht. Die Gemeinden, welche die Unterschriften in einem ersten Schritt beglaubigen müssen, hatten die meisten davon bereits selber beanstandet.

Weiter umfasst die Strafanzeige auch Verdachtsfälle aus den Kontrollen der Bundeskanzlei und diverser Gemeinden, welche der Kanzlei im Rahmen eines schweizweiten Monitorings solche mitgeteilt haben.

Die Bundeskanzlei hatte bereits 2022 wegen Verdachts auf Fälschungen von Unterschriften für Volksinitiativen Strafanzeige eingereicht, allerdings war das Ausmass der Fälschungen in der Öffentlichkeit nicht bekannt.

Verhaltenskodex für Sammelorganisationen geht SP und Bauernverband zu wenig weit

Als Reaktion auf die Aufdeckung des «Unterschriftenbschiss» hatte die Bundeskanzlei im vergangenen Herbst einen runden Tisch ins Leben gerufen, bei dem Parteien, Verbände, Komitees, Sammelorganisationen und Behörden einen Massnahmenplan entwickeln sollten, um Fälschungen in Zukunft zu vermeiden.

Der dadurch entwickelte Verhaltenskodex für Sammelorganisationen ging der SP und dem Bauernverband aber zu wenig weit, sie erklärten letzten Dezember ihren Rücktritt vom runden Tisch.

Im vergangenen September hatte Bundeskanzler Viktor Rossi bekannt gegeben, dass der Bundesrat auf notrechtliche Massnahmen verzichte, um die Betrugsfälle aufzudecken. Es lägen keine belastbaren Indizien vor, wonach Volksbegehren nur dank gefälschter Unterschriften zustande gekommen seien.